Guten Tag, ich wollte Fragen ob ihr mir sagen können ob das Jugendamt das das ABR der Tochter meines ex-Freundes hat entscheiden kann das sie zu mir ziehen darf es ist ihr Wunsch sie ist 14 Jahre und kommt mit ihrem Vater nicht mehr zurecht!
Und ist es Möglich das Sorgerecht zu bekommen? es liegt allein beim Vater könnte das Jugendamt es an mich übertragen obwohl ich nicht verwandt mit ihr bin?
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Also so weit wie ich weiß, wird beim Jugendamt nach entsprechende Übertragung von Sorgerechtsteilen ein Beistand (bei übertragung von Sorgerechtsteilen wie zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht) und ein Vormund (bei Übertragung des gesamten Sorgerechtes) eingesetzt der dann auch mit dieser Rechtspositionbetraut bleibt, wenn ein Kind in eine Pflegefamilie aufwächst oder untergebracht wird. Ja, nach entsprechender Prüfung gehen Kinder nicht selten zu Verwandten und Bekannten ... Aber die Sorge - bzw. Teile des Sorge bleiben beim Jugendamt bzw. einem Ergänzungspfleger.
Übrigens kann eine 14-jährige Rechtsmittel gegen die Einsetzung eines bestimmten Vormundes oder Pflegers einsetzen.
Nach dem FamFG ist eine 14-jährige bei Gericht Antragsberechtigt und kann einen eigenen Anwalt bzw. Verfahrensbeistand zur Seite gestellt bekommen.