Kindesunterhalt nach Selbstständigkeit bekommen?

  • Hallo, ich bräuchte Hilfe bei einer Frage, die ich so noch nicht im Internet finden konnte. :/;(^^...

    Habe ich das Recht auf Unterhalt nach der Wartezeit, auch wenn ich in dieser mit der Selbstständigkeit viel Geld verdiene?


    Nähere Erklärung:

    Ich habe dieses Jahr mein Abitur abgeschlossen und mich für Wirtschaftspsychologie beworben, wurde aber abgelehnt. In der Zwischenzeit habe ich realisiert, dass ich viel lieber "Tanz- und Theaterpädagogik im Sozialen" an einer Hochschule studieren möchte.

    Für diese kann ich mich aber erst nächstes Jahr bewerben, da ich noch 160std soziale Arbeit vorweisen muss, beispielsweise in Form eines Praktikums im Pflegeheim etc. . Dadurch entsteht für mich ein Jahr Wartezeit.

    Die ersten Monate möchte ich mich um das Praktikum bemühen. Es ist Bedingung für das Studium und daher bekomme ich meines Wissens auch noch Unterhalt während des Praktikums.

    Danach möchte ich ein halbes Jahr in der Selbstständigkeit arbeiten, um für mich selbst aufkommen zu können und etwas Geld beiseite zu legen für das Studium. Die Hochschule kostet 450€ im Monat und ich bekomme nur 500€ Unterhalt von meinem Vater. Zwar wohne ich bei meiner Mutter, zahle dort aber auch noch 250€ Miete und komme komplett für mich selbst auf. Deswegen wäre es gut einen Geldpuffer aufzubauen. Selbst mit einem Minijob während des Studiums, würde das Geld nämlich nur immer gerade so reichen.

    Ich rechne damit, dass ich mit meiner Selbstständigkeit( ist schon genau durchdacht ) 12.000-20.000€ in diesen 6 Monaten verdienen kann. Abzüglich der Lebenskosten in der Zeit und den Steuern wäre es mein Traum letztendlich die Hälfte der Studiengebühren decken zu können, damit ich entspannt während meines Studiums für die restlichen Monate sparen kann. Das Studium dauert 3,5 Jahre.


    Meine Sorge ist , dass ich keinen Unterhalt bekommen könnte, weil ich dann soviel Geld verdient habe und, dass man generell keinen Unterhalt mehr bekommen könnte, nachdem man selbstständig war. Ich werde mich schließlich als Freiberufler anmelden müssen für die 6 Monate und der Unterhalt wird nur bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung gezahlt. Zählt Freiberufler da vielleicht mit rein? Ich weiß es nicht, will unbedingt kein Eigentor schießen.


    Fände es ganz toll dazu ein paar Einschätzungen zu hören <3


    Mit freundlichen Grüßen

    Sophronia

  • Genau wie in dem anderen Beitrag mit ähnlichem Thema, auch hier der Hinweis: Du befindest dich hier im Privatrecht. Da ist erst mal alles in Ordnung, was zwischen den Beteiligten unstrittig ist. Es gibt keine starren und immer gleichen Regeln für Unterhalt.


    Deine Fragen kann man deshalb auch nicht mit ja oder nein beantworten, sondern nur mit "kommt darauf an". Und zwar als erstes auf die Beteiligten. Deinerseits steht ja nun ein halbwegs vernünftiger Plan. Nun ist die Frage, ob deine Eltern diesen Plan unterstützen. Wenn ja, dann ist das Thema doch erledigt. Zur Sicherheit könnten deine Eltern den Unterhaltsanspruch beurkunden lassen. Im Jugendamt ist das kostenfrei bis zum 21. Geburtstag des Kindes möglich.


    Wirst du dir mit deinen Eltern nicht einig, muss im Streitfall ein Gericht entscheiden. Oder - was in diesem Fall viel einfacher wäre - man beantragt BAföG als Vorausleistung.


    Aus familienrechtlicher Sicht wäre dein erwirtschaftetes Vermögen erst mal ganz grundsätzlich - theoretisch - in voller Höhe auf den Unterhalt anrechenbar. Für den Begriff "Erstausbildung" ist es in der Regel unschädlich, wenn man zwischendurch gearbeitet hat.