Unterhaltswirrwarr- einige Fragen...

  • Hallo,


    derzeit herrscht in meinem Kopf ein ziemliches Wirrwarr. Ursache dafür ist ein Anwaltsschreiben, in dem die Neuberechnung des Unterhalts gefordert wird. Dieser wurde zuletzt 2008 festgelegt.


    Zur Situation:


    Mein Mann und ich sind verheiratet und haben ein gemeinsames Kind von bald 3 Jahren, das demnächst in den Kindergarten kommt. Im Herbst erwarten wir unser zweites Kind.


    Aus seiner vorherigen Ehe hat mein Mann zwei Kinder (8 und 10 Jahre), die bei der Mutter leben. Im Sommer werden sie in die 3. bzw. 5. Klasse gehen.


    Ich arbeite noch in Teilzeit und habe ein Einkommen von 800 Euro. Nach der Geburt werde ich aber für mind. 2 Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld von rund 250 Euro (Auszahlung über 24 Monate) beziehen.


    Die Exfrau arbeitet in einem Minijob und hat ein Einkommen von 400 Euro. Zusätzlich bekommt sie Betreuungsunterhalt.


    Soweit ich weiss, stehen die Kinder gemeinsam im ersten Rang, während beide Frauen im zweiten Rang sind. Die Unterhaltshöhe richtet sich zumindest für die Kinder nach der DDT. Aber wie wird die Höhe für die Frauen ermittelt? Gibt es hierfür auch Richtsätze und wo finde ich die? Spielt hierbei neben dem Einkommen der Frauen auch das Alter der Kinder eine Rolle? Wie sieht es mit dem Selbstbehalt meines Mannes ggü. allen Beteiligten aus?


    Vielen Dank im Voraus,


    Sandy

  • Also der Unterhalt für die Frauen wird nach den elterlichen Lebensverhältnissen ermittelt. Richtsätze gibt es dafür nicht, das muss man sich selbst ausrechnen, bzw. sich von einem entsprechenden Anwalt :D ausrechnen lassen. Das Alter der Kinder spielt nur bei der Höhe des Kindesunterhalts eine Rolle, dieser wiederum vorweg von Einkommen abgezogen wird.
    Der Mann hat einen Selbstbehalt gegenüber den Ehefrauen ist 1000,00 € jeweils. Auch wenn die Ex-Frau Betreuungsunterhalt bekommt, ist es sehr zweifelhaft ob dies nach dem neuen Unterhaltsrecht ( § 1569 BGB) überhaupt noch Bestand hat. Wenn sie nämlich keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hätte, würde sie auch nicht mehr mit dir rangtechnisch auf einer Stufe stehen. Ich würde das also anwaltlich prüfen lassen.


    Für weitere Fragen stehen ich dir gern auch durch PN zur Verfügung