Was muss ich preis geben?

  • Hallo liebe Gemeinde

    Vielleicht ist hier ja jemand der dieses Problem auch schon hatte und mir einen Tipp geben kann.

    Zur Sache:


    die Mutter und ich haben beide Sorgerecht, dass Kind lebt aber bei Ihr. Wir hatten bezüglich des unterhalts eine private Vereinbarung gehabt, nun bekomme ich aber ein Schreiben Ihrer Anwältin worin ich eine Auskunft erteilen soll, über meine Einkünfte.
    Jedoch möchte ich nicht das die Mutter weiß wo ich arbeite und wie viel ich verdiene.
    natürlich kann man es sich danach ausrechnen jedoch möchte ich nicht das sie meine Abrechnung sieht oder die Anwältin Ihr das vorlegt. Ist dies der Anwältin überhaupt erlaubt und muss ich es nicht eigentlich bei der Unterhalts Kasse vorlegen anstatt bei Ihrer Anwältin?

  • Hi Amigo,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum. Nun zu deinem Problem.


    Das Kind bzw. die Mutter haben einen Anspruch darauf, zu überprüfen, ob der Unterhalt in gebotener Höhe bezahlt wird. Das geschieht bei nicht selbständigen Verpflichteten durch Vorlage der Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate, dazu evtl. noch Steuerbescheide u.s.w. Es muss nachvollziehbar sein, was du verdienst und wie du dein Einkommen bereinigst, also welche Ausgaben einkommensmindernd zu berücksichtigen sind. Es steht dir allerdings frei, auf den Lohnabrechnungen unerhebliche Angaben zu schwärzen. Vielleicht langen ja auch die Kontoauszüge, keine Ahnung.


    Und ja, die Anwältin darf das nicht nur geltend machen, sie muss ihre Erkenntnisse auch an ihre Mandantin weiter leiten. Die Unterhaltsvorschusskasse ist nur dann involviert, wenn die Behörde in Vorlage geht, weil der Verpflichtete nicht ausreichend zahlt. Und auch da muss der Berechtigte nachvollziehen, warum das so ist.


    Herzlichst


    TK

  • Der Auskunftspflichtige ist grundsätzlich nicht berechtigt, auf vorzulegenden Unterlagen Schwärzungen hinsichtlich von Angaben vorzunehmen, welche er für unerheblich hält.

    Die Vorlage der Kontoauszüge reicht selbstverständlich nicht aus.