Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zum Unterhaltstitel vom Jugendamt (JA).
Wenn ein Unterhaltstitel gestellt wird kann man diesen auch auf ein anderes Datum befristen? Also nicht bis zur Volljährigkeit.
Wir haben jetzt eine Neuberechnung durchgeführt und meine Exfrau möchte nun unbedingt einen Unterhaltstitel haben. Was ich wirklich nicht verstehe, da ich immer pünktlich den Unterhalt überwiesen habe. Da mein Kind aber bald volljährig wird und kurz vorher noch eine Ausbildung beginnt, sehe ich irgendwie keinen Sinn darin den Titel auf die Volljährigkeit zu befristen. Der Unterhalt ändert sich doch dann mit Beginn der Ausbildung sowieso. Dann müsste ja für die paar Monate noch eine Abänderung des Titels gemacht werden, oder sehe ich das falsch? Wenn diese Abänderung ohne Probleme und schnell von statten gehen würde, wäre es mir noch egal. Aber da glaube ich nicht dran. Eventuell fallen dann noch Kosten für die Abänderung an.
Vielleicht bekomme ich hier mal eine Antwort. Wäre ich wirklich dankbar drüber.
GrÜße....