Unterhaltstitel vom Jugendamt

  • Hallo in die Runde,


    ich habe eine Frage zum Unterhaltstitel vom Jugendamt (JA).


    Wenn ein Unterhaltstitel gestellt wird kann man diesen auch auf ein anderes Datum befristen? Also nicht bis zur Volljährigkeit.


    Wir haben jetzt eine Neuberechnung durchgeführt und meine Exfrau möchte nun unbedingt einen Unterhaltstitel haben. Was ich wirklich nicht verstehe, da ich immer pünktlich den Unterhalt überwiesen habe. Da mein Kind aber bald volljährig wird und kurz vorher noch eine Ausbildung beginnt, sehe ich irgendwie keinen Sinn darin den Titel auf die Volljährigkeit zu befristen. Der Unterhalt ändert sich doch dann mit Beginn der Ausbildung sowieso. Dann müsste ja für die paar Monate noch eine Abänderung des Titels gemacht werden, oder sehe ich das falsch? Wenn diese Abänderung ohne Probleme und schnell von statten gehen würde, wäre es mir noch egal. Aber da glaube ich nicht dran. Eventuell fallen dann noch Kosten für die Abänderung an.


    Vielleicht bekomme ich hier mal eine Antwort. Wäre ich wirklich dankbar drüber.


    GrÜße....

  • Du kannst beurkunden was du möchtest, solange der Inhalt vollstreckungsfähig ist. Die Urkundsperson des Jugendamtes soll deinen Wille erforschen, dich über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und deine Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben.


    Sofern der Urkundeninhalt nicht dem Wille des Gläubigers entspricht, so kann dieser einen gerichtlichen Abänderungsantrag stellen, z.B. zur Entfristung des Titels.


    Es macht daher immer Sinn, sich vorher mit dem Gläubiger abzustimmen, ob er mit einem wie von dir beschriebenen Titel einverstanden wäre.

  • Hi,


    ein vom JA erstellter Titel ist ja letztlich nichts anderes als ein Schuldanerkenntnis, welches kraft Gesetzes zu einem Titel erwachsen kann. Anders ausgedrückt, der Schuldner bestimmt, welche Schuld er für welchen Zeitraum anerkennt. In diesem Fall ganz sicherlich bis zur Volljährigkeit.


    Parallel würde ich an Mutter und Tochter (also in zwei Briefen) schreiben, dass du grundsätzlich auch bereit bist, weiterhin deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen wirst, allerdings hinsichtlich der Höhe ja völlig neu gerechnet werden müsse, weil einmal das Kindergeld zur vollen (und nicht zur hälftigen) Anrechnung komme, die Mutter unterhaltstechnisch ja auch mit im Boot säße und die Azubi-Vergütung noch nicht bekannt sei. Ich würde bitten, diese Unterlagen spätestens einen Monat vor der Volljährigkeit zur Verfügung zu stellen, damit die reibungslose Abwicklung im Interesse des Kindes nach dem 18. Geburtstag sichergestellt sei.


    Herzlichst


    TK

  • Da die Tochter noch minderjährig ist, wird diese durch die Mutter vertreten. Schriftverkehr direkt mit der Tochter zu führen, ist also juristisch sinnfrei.

    Wie Tabula rasa richtig erklärte, kann der Unterhaltspflichtige beurkunden lassen, was er möchte.

    Der Titel kann also durchaus bis zum Antritt der Ausbildung befristet werden. Da die Tochter zu dieser Zeit noch minderjährig sein wird, sind das Kindergeld und die bereinigte Ausbildungsvergütung bis zur Volljährigkeit weiterhin nur hälftig anzurechnen.

    Eine Unterhaltsurkunde erwächst auch nicht erst zu einem Titel, sondern stellt ab dem Zeitpunkt der Beurkundung einen Titel dar.

  • Zunächst geht es hier ja um die Beurkundung für die Zeit bis zum Antritt der Ausbildung, dann um die Neuberechnung ab Ausbildungsbeginn und erst in ein paar Monaten um die Neuberechnung wegen Volljährigkeit.