Hallo ihr ..
Ich bin seid Februar 2019 geschieden. Da ich gering Verdienerin war, wurde mir Prozesskostenhilfe bewilligt.
Nun verdiene ich im Auge des Amtsgericht zu viel ( habe ein Netto von 1400€; 438€ KiGeld und 200€ Unterhalt) und darf ab November 45€ zurückzahlen,
Jetzt habe ich die Kostenaufstellung erhalten und es ist ein Punkt der lautet: noch nicht beantragte Regelvergütung und beträgt 841€.... insgesamt darf ich ca 2100€ zurück zahlen.
Kann mir von euch jemand erklären, was der o.g. Punkt bedeutet ?
Meinen RA erreiche ich z. Z. nicht.
Wäre euch sehr dankbar.
Vg