was bedeutet "noch nicht beantragte Regelvergütung"

  • Hallo ihr ..

    Ich bin seid Februar 2019 geschieden. Da ich gering Verdienerin war, wurde mir Prozesskostenhilfe bewilligt.

    Nun verdiene ich im Auge des Amtsgericht zu viel ( habe ein Netto von 1400€; 438€ KiGeld und 200€ Unterhalt) und darf ab November 45€ zurückzahlen,


    Jetzt habe ich die Kostenaufstellung erhalten und es ist ein Punkt der lautet: noch nicht beantragte Regelvergütung und beträgt 841€.... insgesamt darf ich ca 2100€ zurück zahlen.


    Kann mir von euch jemand erklären, was der o.g. Punkt bedeutet ?

    Meinen RA erreiche ich z. Z. nicht.


    Wäre euch sehr dankbar.


    Vg

  • Es geht hier um die weitere Vergütung entsprechend 50 RVG ( die Differenz zwischen der Regelgebühr und der VKH - Gebühr).


    Diese fällt an, wenn der VKH-Beschluss die Anordnung einer Ratenzahlung enthält oder eine solche nachträglich angeordnet wird.

    Die Kasse zieht diese Gebühr auch dann ein, wenn der Anwalt sie noch nicht geltend gemacht hat.


    Da bisher noch keine Rate angeordnet war, bestand dieser Gebührenanspruch noch nicht, sondern entstand mit Anordnung der Ratenzahlung.

  • Da in Ihrem Haushalt 2 Kinder leben und Sie für diese nur 200 € Unterhalt beziehen, gehe ich davon aus, dass die Kinder bereits über eigenes Einkommen aus Ausbildungsverhältnissen beziehen?


    Haben Sie die Berechnung des Gerichtes denn mal überprüft?


    Hierzu gibt es im Netz z.B. den PKH-Rechner.

    Sie müssten nach den Einkommensangaben auch eine sehr günstige Miete zahlen.