Hallo,
Ich habe letzte Woche eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen eine Behörde bei einem für diese zuständigen Departement in der Schweiz erstattet, um Erledigung meiner Anzeige und Auskunft darüber nach einem Artikel im Organisationsgesetzt gebeten. Darauf habe ich von diesem Departemant eine Bestätigung erhalten, dass meine Anzeige zur Stellungsnahme an die genannte Behörde übermitteln werde.
Der genannte Artikel läutet:
Zitat§ 51 Aufsichtsrechtliche Anzeige
1 Jedermann kann Tatsachen, die ein Einschreiten gegen eine Behörde erforderlich erscheinen lassen, deren vorgesetzter Behörde anzeigen.
2 Diese gibt dem Anzeiger Auskunft über die Erledigung seiner Anzeige.
Soll ich von dem genanten Departement noch eine Art Entscheid, Beschluss, Ergebniss oder Antwort in Bezug auf meine Anzeige erwarten? Anders gefragt: Habe ich jetzt die genannte Auskunft über die Erledigung meiner Anzeige schon mit der oben genannte Bestätigung des Departements erhalten und ist das alles, das ich von dem Department erhalten werde?
Weiter gibt es folgende Info:
ZitatDie/Der Anzeigesteller/in hat keinen Anspruch auf einen begründeten Entscheid. Allerdings ist ihr/ihm Auskunft über die Erledigung einer Anzeige zu erteilen. Gestützt darauf wird empfohlen, die/den Anzeigesteller/in zumindest kurz über die Erledigung der Anzeige, wenn möglich mit einer kurzen Zusammenfassung des Ergebnisses schriftlich zu orientieren.
Übrigens lebe ich in der Türkei, falls relevant.
Ich freue mich auf eure Antwort.
Danke im Voraus!
Grüsse,
Planet