Ehegattenzustimmung nach Scheidungsantrag

  • Hallo Zusammen,


    im März habe ich den Scheidungsantrag erhalten. Wir lebten schon seit 3,5 Jahre getrennt.


    Sein Vater ist leider im Mai verstorben und ich muss jetzt eine Ehegattenzustimmung beim Notar machen damit er zusammen mit seiner Stiefmutter das Haus verkaufen kann. Warum muss ich das machen? Wenn ich das richtig verstehe, hat das Vermögen keinen Einfluss mehr auf den Zugewinn, da der Antrag schon im März gestellt wurde oder?


    Vielen Dank Euch

  • Kann mir keiner Helfen? Ich verstehe nicht warum ich Zustimmen muss das die beiden das Haus verkaufen. Angeblich ist doch Beendigung der Zugewinngemeinschaft der Stichtag des Scheidungsantrags....

  • Mila, wir sind hier ein sehr kleines Forum, und es kann dauern bis sich jemand findet, der sich auskennt oder auch einfach nur Lust hat, zu antworten. Wir machen das nämlich ehrenamtlich. Botschaft verstanden?


    So, wieso jetzt mehr als eine schriftliche Zustimmung zum Verkauf gefordert wird, das kann ich im Augenblick nicht abschätzen. Ich würde den Notar einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen, dann weiß man das. Und dann können wir vielleicht auch helfen.


    Herzlichst


    TK

  • Rechtsgrundlage sind der 1365 BGB, welcher bis zur Rechtskraft der Ehescheidung Anwendung findet und 29 GBO. Eine einfache schriftliche Zustimmung reicht folglich nicht, diese muss öffentlich beglaubigt sein.

  • Vielen lieben Dank.


    So ganz verstehe ich das leider nicht.

    Aber es sind dann wohl zwei verschiedene paar Schuhe sozusagen?


    Ich dachte der Stichtag an dem der gesetzliche Gütestand beendet wird, ist der Tag an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird.

    Zählt die Summe, die er dann erhält, dann doch noch zum Zugewinn dazu?


    Sonst hatten wir beide eigentlich nur Schulden bis jetzt.

    Er hat auch nur einen Anwalt für alles gerade und ich eigentlich keine Informationen....

  • Hi,


    ich versuche es mal ganz einfach zu erklären. Mit Rechtshängigkeit der Scheidung fängt letztlich die entscheidende Phase der Auseinanderdividierung des Eheverhältnisses an. Folge davon ist, dass eben ab da was den Zugewinn angeht, getrennt gewirtschaftet wird. Aber, damit ist die gegenseitige Fürsorgepflicht noch nicht komplett erloschen. Das sieht man z.B. auch an Unterhaltspflichten, die über diesen Termin hinaus gehen. Und, ein Ausfluss aus dieser ehelichen Fürsorgepflicht ist eben auch, dass man sich nicht künstlich bedürftig machen darf bzw. über sein komplettes Vermögen verfügen darf. Das geht erst nach der Scheidung.


    Hier haben wir noch ein weiteres Problem, denn der Noch-Ehemann ist ja Teil einer Erbengemeinschaft. Es geht also nicht nur um die vermögensrechtliche Beziehung der Eheleute, sondern das weitere Mitglied der Erbengemeinschaft hängt da auch noch mit drinne. Was spricht denn dagegen, dass die Sache wie vorgeschlagen durchgezogen wird? Stelle sicher, dass keine Kosten auf dich zukommen, leiste die Unterschrift und gut ist.


    TK

  • OK. Vielen Dank.


    Ich habe jetzt einen Termin gemacht beim Notar. Ich hoffe so eine Ehegattenzustimmung kostet nicht allzu viel Geld.


    Ich habe halt leider die Befürchtung später auf noch mehr Schulden zu sitzen und das die Scheidung teurer für uns beide deswegen wird. Er hat dann ja Vermögen...


    Den Kindesunterhalt hat er auch jetzt einfach gekürzt, da er nur noch Teilzeit arbeitet um seiner Teil-Selbständigkeit mehr Zeit zu witmen....


    Wir haben so gut wie keinen Kontakt sonst. Nur wenn es um unser Kind geht, schreibt er manchmal... Aber auch eher selten

  • Eine solche Beglaubigung kostet etwa 20 €. Üblicher Weise zahlt das der Verkäufer, hier der Ex.

    Die Scheidung wird dadurch um keinen Cent teurer.


    Den Unterhalt darf der Verpflichtete nicht kürzen, wenn er ohne berechtigten Grund nur noch Teilzeit arbeitet, die Einnahmen aus der Selbständigkeit sind unterhaltsrechtlich übrigens ebenfalls einzubeziehen.