Liebes Forum,
folgende Situation liegt vor:
Der vom SHT errechnete Wohnvorteil eines UHP liegt bei 1.880,00 Euro.
Die Tilgung der Immobilie beläuft sich auf 1.800 Euro. Somit wird der Vorteil des mietfreien Wohnen mit 80 Euro beziffert (1.880 Euro – 1.800 Euro).
Der tatsächliche errechnete Wohnvorteil liegt aber 1.750,00 Euro, da eine zu große Fläche vom SHT angenommen wurde. Jetzt müsste der Vorteil des mietfreien Wohnens sich auf 0 Euro belaufen und die restlich getilgten 50 Euro könnten als Altersvorsorge angerechnet werden, wenn nicht schon 5 % erfüllt wären, was aber der Fall ist.
Allerdings tauchen die 80 Euro in der eigentlich Unterhaltsberechnung nicht auf. Hier wird nur die Tilgung und die anzurechnenden Nebenkosten in Höhe von 1800 Euro und 175 Euro berücksichtigt und anteilig auf den UHP angerechnet.
Der Betrag der dann die 700 Euro Wohnkosten übersteigt wird dann auf den Selbstbehalt des Pflichtigen aufgeschlagen. Was soweit klar ist.
Warum aber wird in einer separaten Rechnung ein Wohnvorteil ermittelt, der dann scheinbar in die eigentlichen Berechnung nicht einfließt?
Ist es sinnvoll die tatsächliche Wohnfläche korrigieren zu lassen, um den Wohnwert auf null zu setzen?
Kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen oder ist der Zusammenhang zu komplex um eine Bewertung anhand der Informationen vorzunehmen? Herzlichen Dank vorab.
BG Hans