Unterhalt Volljährigkeit und Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    ich benötige bitte Eure Erfahrung und Wissen, sowie Tipps.


    Ich habe zwei Kinder, 23 und 17. Beim älteren Kind gibt/gab es keine Probleme. Er studiert aktuell und es wird kein Unterhalt gezahlt.

    Es geht um das jüngere Kind. Ehrlich gesagt weiß ich auch gar nicht wie ich anfangen soll. Beim jüngeren gab es schon immer sehr große Probleme und es besteht auch kein Kontakt.

    Diesbezüglich musste ich bereits zweimal einen Anwalt einschalten, weil bestimmte Jugendämter, ich sage es mal vorsichtig, eigenmächtig sind. Die Kindesmutter ist dreimal umgezogen und insgesammt waren 4 Jugendämter involviert. Mit den letzten beiden Jugendämtern konnte ich sehr gut arbeiten udn wir haben immer gemeinsam eine Lösung gefunden.


    Der aktuelle Stand ist. Die Kindesmutter ist mit dem Kind umgezogen und hat es nicht dem JA mitgeteilt. Dies kam erst nach einem dreiviertel raus, nachdem die Post nicht mehr zugestellt werden konnte etc. Also es ging keine Info an das JA. Die Beistandschaft wurde vor ca. 4 Monaten an ein anderes JA abgegeben, mit dem ich auch bereits in Verbindung stehe.


    Im nächsten Monat wird das Kind volljährig. Somit ändert sich ja die Berechnung, beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig etc. Es gibt einen Titel über 100% Unterhalt für die Altersgruppe. Dieser besteht auch über die Volljährigkeit hinaus. Unterhalt wird von mir zu 100% und pünktlich gezahlt. Es gibt keine Rückstände. Das Kind hat im letzten Jahr September die Fachoberschule angefangen. Diese sollte 2 Jahre gehen.

    Durch Zufall, auf Grund des Umzuges und des neuen JA, habe ich erfahren, dass diese Fachoberschule abgebrochen wurde und seit 09/22 eine Ausbildung angefangen werden sollte. Dies habe ich per E-Mail vom JA erfahren. Ich habe, ich glaub Juli war es als es den Kinderbonus gab, diesen nicht in Abzug gebracht. Auch wissentlich, dass vermutlich eine Ausbildung angefangen wird, im September und Oktober Unterhalt voll bezahlt. Dies hab eich mit dem JA so abgesprochen, um einfach Ruhe in die Angelegenheit zu bringen und wissentlich, dass jetzt eh neu berechnet werden muss. Nach meinem Verständnis müsste der Unetrhalt ja jetzt extrem fallen, wenn das Kind 18 wird (beide barunterhaltspflichtig) und eine Ausbildung begonnen werden soll oder wurde. Genau hier fangen meine Fragen an.


    Ich habe einen Schulnachweis bis 07/22. Danach fehlen mir jegliche Nachweise. Nachweis des Ausbildungsvertrages und der Vergütung. diese Nachweise habe ich schriftlich beim JA angefordert sowie eine Neuberechung wegen Volljährigkeit. Meine Einkommensbescheide habe ich dem JA ebenfalls zugesendet. Da sich nichts getan hat, habe ich mit dem JA telefoniert und hier wurde mitgeteilt, dass bei der Kindesmutter alles angefordert wurde, diese leider nicht reagiert. Mit dem JA habe ich abgesporchen, dass ich den Unterhalt einstelle. Um Druck aufzubauen, die Kindesmutter eine Mitwirkungspflicht hat etc. und ich 09/22 + 10/22 voll Unterhalt gezahlt habe, obwohl höchstwahrscheinlich eine Ausbildung angefangen wurde.


    Ich werde den Dauerauftrag vorerst auch einstellen, nach Rücksprache mit dem JA. Sie wird auch nicht dagegen vorgehen. Mein Frage dazu ist dies so richtig? Muss ich noch etwas machen/unternehmen? Was ist wenn die KM überhaupt nicht reagiert? Mit 18 müsste das Kind ja den Unterhalt einfordern? Ich habe keine Wohndaten vom der KM bzw. Kind. Nur die Stadt. Das JA gibt die Daten auch nicht raus.

    Was passiert mit dem Titel? Laut JA händigen sie den Titel dem Kind aus. Aber warum? Damit kann ja sofort zur Pfändung geschritten werden? Es wird doch nicht geprüft ob es rechtens ist oder nicht, wenn gepfändet wird? Es wird doch gesagt, hier ist der Titel, es wurde nichst gezahlt, also pfändet mal, oder? Muss ich den Titel ändern lassen über eine Abänderungsklage? Wer trägt die Kosten?


    Also werd ich doch wieder meine Rechtsanwältin einschalten müssen?


    Sorry für den langen Text. Vielleicht habt ihr Tipps für mich?


    Danke und Viele Grüße

  • Hi, erst einmal herzlich willkommen im Forum. Ich fang mal an, vielleicht macht ja jemand anderes dann noch weiter.


    Du benötigst die Adresse des Kindes. Die bekommst du vom Einwohnermeldeamt gegen eine bestimmte Gebühr, wenn du den letzten Wohnort mit Adresse sowie das Geburtsdatum des Kindes angibst. Zumindest Geburtsdatum sollte sein, das wirst du ja kennen.


    Dann würde ich dem Kind und der Mutter getrennt einen Brief schicken, per Einschreiben, in welchem du beide getrennt unter Fristsetzung aufforderst, die erforderlichen Auskünfte hinsichtlich der finanziellen Lage gibst. Also Auskünfte der Mutter über das Einkommen, gleichzeitig Auskünfte über die Azubi-Vergütung. Ich würde weiterhin mitteilen, dass ab Volljährigkeit auch das Kindergeld voll zur Anrechnung kommt. Ich würde weiterhin mitteilen, dass im Fall der Verringerung des Unterhaltsanspruchs du dir auch vorbehältst, den alten Titel heraus zu fordern, du aber selbstverständlich auch weiterhin deinen Unterhaltsverpflichtungen auf der Basis der geänderten Umstände nachkommen würdest.


    Ja, das ist das blöde an so einem Titel. Sollte die gesetzte Frist (14 Tage) ergebnislos verstreichen, dann müsste man in der Tat gerichtliche Schritte einleiten.


    Herzlichst


    TK