Unterhalt bei "Ausbildung" Kosmetikerin

  • Hallo, meine volljährige Tochter macht an einer kostenpflichtigen Privatschule eine "Ausbildung" zur Kosmetikerin, Dauer ein Jahr. Die normale Ausbildung dauert jedoch im Handwerk 3 Jahre.

    Nun habe ich erfahren, dass diese Schule überhaupt keine Ausbildungszulassung hat.

    Handelt es sich demnach um eine anerkannte Ausbildung und besteht dann überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch?

  • Hi, erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Nun zu deiner Frage. Es gibt etliche Berufsfelder, in welchen wir eine abweichende Ausbildungszeit von den drei Jahren haben, die früher Standard waren. Und dann gibt es auch noch häufig Unterschiede wegen verschiedener Ausbildungsoptionen, eben im Betrieb (Klassiker) und die schulische.


    Schulen müssen nicht zwingend eine "Ausbildungszulassung" haben, einfach weil der Weg ein anderer ist. Entscheidend wäre für mich, ob nach dieser schulischen Ausbildung der anerkannte Abschluss möglich ist. Es geht also letztlich um die Prüfung am Ende.


    Was hat die Tochter denn bisher gemacht, und wo ist das andere Elternteil unterhaltstechnisch in diesem Szenario, existiert ein Titel?


    Herzlichst


    TK