Hallo, meine volljährige Tochter macht an einer kostenpflichtigen Privatschule eine "Ausbildung" zur Kosmetikerin, Dauer ein Jahr. Die normale Ausbildung dauert jedoch im Handwerk 3 Jahre.
Nun habe ich erfahren, dass diese Schule überhaupt keine Ausbildungszulassung hat.
Handelt es sich demnach um eine anerkannte Ausbildung und besteht dann überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch?