Guten Morgen,
die Brieffreundschaft mit dem Sozialhilfeträger hat wieder ein neues Thema gebracht. Nachdem ich die letzte Berechnung Anfang 2019 erhalten habe, wir uns für einen Zeitraum bis Ende 2019 verglichen haben, kam 2020 die Gesetzesänderung. Ich lag unter 100 TEUR Einkommen.
Der Sozialhilfeträger hat für 2021 nun wieder meinen Einkommensnachweis angefordert. Ich möchte zunächst wissen, inwieweit - nach diversen Rentenerhöhungen - überhaupt noch Ansprüche bestünden. Hierauf wurde mir mitgeteilt, dass auch Sozialaufwendungen 2021 und 2022 entstanden seien, man die Höhe aber erst mitteile, wenn feststeht, dass ich über der 100 TEUR-Grenze liege.
Henne und Ei... ist es wirklich "so herum"? Muss nicht zunächst feststehen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte, bevor ich verpflichtet bin, irgendwelche Belege zu sein?
Danke für eure Meinungen.
Viele Grüße,
Puk