Ich bin Rentner, geschieden und habe eine 17 jährige Tochter, für die ich seit 4 Jahren Unterhalt zahlen muss.
Laut Jugendamt war das ein Betrag von 314,00 €, den ich auch immer bezahlt habe. Jetzt fordert mich der Anwalt meiner Ex auf,
105% des Mindestunterhalts, das sind 450,50 €, zu zahlen. Dazu bin ich allerdings aus folgenden Gründen nicht in der Lage:
1.367 € beträgt in diesem Jahr mein geschätztes bereinigtes Nettoeinkommen
1.268 € beträgt mein errechneter Selbstbehalt
99 € bleiben mir demzufolge für den Kindesunterhalt noch übrig
Die Beträge habe ich wie folgt errechnet/geschätzt
1.367 € bereinigtes Nettoeinkommen
= 550 € Bruttobetriebsrente
+1.604 € staatl. Rente
- 397 € KV/PV Betrag
- 90 € Steuernachzahlung im nächsten Jahr
- 300 € Ratenzahlung wegen Beitragsnachzahlung (3.111€) auf Betriebsrente der letzten 28 Monate
1.268,00 € Selbstbehalt
= 449 € Regelstufe 1
+ 660 € Miete möbliert in Frankfurt
+ 78 € Gaspreiserhöhung
+ 81 € Versicherungen pauschal
Verbleiben noch 99€ für den Kindesunterhalt.
Ist die Berechnung richtig, vorausgesetzt die Beträge stimmen?
Ist eine Forderung von mehr als 100% vom Mindestunterhalt gerechtfertigt?