Umgangsrecht- Fahrtwege

  • Hallo zusammen,


    ich bin vor ca. 8 Jahren mit meinem Kind, nach einer Trennung von einem Bundesland in das andere gezogen. Die einfache Strecke zwischen den Wohnorten des Vater und meinem liegt bei 370 km. In den vergangenen Jahren bin ich ihm etwas mehr als die Hälfte der Strecke entgegengekommen, um den Umgang zu realisieren.

    Nun ist der Vater näher herangezogen, einfache Strecke 230 km. Er hat die Anschrift auch gegenüber dem Jugendamt, im Rahmen einer Beistandschaft angegeben, da er dort Miete zu zahlen hat. Nun gibt er an zwei Wohnsitze zu haben.

    Nun frage ich mich, ob ich weiterhin die hälftige Strecke zu seinem weiter entfernten Wohnsitz fahren sollte, um den Umgang zu realisieren?

    Er gibt an dass ich zu Beginn des Umgangs die hälftige Strecke zu seinem neuen Wohnsitz fahren soll. Da er dann den Umgang an seinem alten Wohnsitz stattfinden lässt, soll ich zum Ende des Umgangs die hälftige Strecke zum alten Wohnsitz übernehmen.

    Bei der damaligen Trennung gab das Gericht mir gegenüber an, dass ich wegzuehen dürfte, wenn ich mich an den Kosten für die Fahrten bezüglich des Umgangs beteilige. Daher bin ich die hälftige Strecke der 370 km gefahren. Nun ist er ja wieder umgezogen und hat dies auch mehrfach so angegeben. Nur dass er nun zwei Wohnsitze hat.

    Vielleicht hab ihr ein paar Ideen wie ich dem nun begegnen sollte.

    Danke!

  • Hallo Kfroel1,


    Du hast dafür gesorgt dass der Umgang Vater-Kind erschwert wurde.


    Nun sorgt der Vater dafür, dass auch du eine kürzere Fahrtstrecke ( wie vereinbart) hast. Ich wäre einfach dankbar dafür.


    edy

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