Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahr - Partner stimmt schriftlich zu - Will aber jetzt doch seinen Pflichtteil?

  • TH, einklagen kann man alles. Die Frage ist doch, ob man Erfolg haben kann. Es ist natürlich auch möglich, dass die Frau auch den Pflichtteil nicht zugesprochen bekommt. Ob es sich lohnt, ihr den zu verwehren, wie hoch das Prozessrisiko ist, das ist vom Streitwert abhängig. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass die Trennung mit dem Wechsel des Wohnortes zustande gekommen ist, oder zu einem Zeitpunkt der länger als ein Jahr zurück liegt, vom Zeitpunkt des Todes an gerechnet, dann würde es sich m.E. lohnen, das alles mal einem Fachmann vorzulegen.


    Es kann natürlich auch sein, je nach Zeitpunkt der Erstellung des Testaments, dass der Verstorbene trotz Trennung wollte, dass seine Noch-Ehefrau den Pflichtteil bekommt. Wir haben hier also zwei Problemkreise:


    Zu prüfen wäre also zunächst, wann die familienrechtlich relevante Trennung erfolgte. Und dann zusätzlich, wie das Testament in diesem Zusammenhang auszulegen bzw. zu verstehen ist.


    TK

  • Das Prozessrisiko kann man z.B. mit dem Prozesskostenrechner von juris berechnen.

    Da diese Kosten IMMER nach dem jeweiligen Streitwert berechnet werden, wenn man nichts anderes vereinbart, hängt das Risiko folglich auch nicht vom Streitwert ab, sondern ist relativ / verhältnismäßig immer das gleiche. Denknotwendig fallen bei einem höheren Streitwert höhere Gebühren an, als bei einem niedrigeren Streitwert.

    Meine Bedenken hatte ich bereits dargelegt, ich schätze die Chancen der Frau besser ein, als die des / der Erben.

    Dass der Mann gewollt haben könnte, dass die Frau Pflichtteilsansprüche erhält, als er sie enterbte, halte ich für völlig lebensfremd. Viel auszulegen gibt es da wohl kaum.

  • Nochmals etwas ausführlicher. Im Augenblick benötigen die Erben eine Beratung. Eine Erstberatung beim Anwalt kann man schon für 190 € + Nebenkosten/Mehrwertsteuer haben. Vielleicht mal einen Anwaltstermin vereinbaren, gleich darauf hinweisen, dass man zunächst eben gebührentechnisch nur eine Erstberatung möchte, und dann sieht man weiter.


    TK

  • Der Fragesteller hat gefragt, welches Kostenrisiko der Erbe trägt, wenn die Frau ihre Pflichtteilsansprüche einklagt.

    Hierzu ist noch zu ergänzen, dass der Erbe diese Kosten nur tragen muss, wenn diesen Ansprüchen stattgegeben wird.

    Eine Erstberatung zum jetzigen Zeitpunkt kann man sich sparen.

    Was sollte der Anwalt anderes sagen, als hier schon geschrieben wurde?

  • Hi ihr beiden Danke für die Infos würde den Rechner gerne benutzen, aber wie hoch ist der Streitwert? Nimmt man dort die höhe des evtl. Pflichtteiles oder die höhe des Gesamten Erbes? Die Höhe des Pflichtteils beträgt ca. 50t€.

  • Hi,


    der Anwalt kann vieles mehr erfragen oder anhand der Unterlagen feststellen. Eben hinterfragen, wie genau die Trennung stattgefunden hat. Er wird sich das Testament anschauen. Und das alles in einen Zusammenhang bringen, dann hat man eine Gesamtschau. Er wird auch je nach Gegenstandswert das Kostenrisiko vorrechnen. Das sind Entscheidungshilfen, die wir hier so nicht geben können.


    TK

  • Den Streitwert bestimmt die geltend gemachte Forderung. Wenn die Frau nur ihre Pflichtteilsansprüche einklagt, ist dieser Betrag maßgeblich.


    Der Fragesteller scheint schon in der Lage zu sein, diese Abwägungen selbst zu treffen, seine Darstellungen hier zeugen jedenfalls von einem guten Verständnis und einer guten Auffassungsgabe.


    Mehr als spekulieren kann ein Anwalt auch nicht, nach Darstellung des Fragestellers wurde dem Mann offensichtlich erst im Juni 21 klar, dass er im Heim "entsorgt" werden sollte.


    Wenn der Erbe es darauf ankommen lassen will, ob die Frau ihre Ansprüche einklagt, kann er dies jetzt einfach abwarten und einen Anwalt konsultieren, wenn es ernst wird.

    Da die Frau auch schon über 80 ist, ist durchaus denkbar, dass sie die Ansprüche nicht geltend macht.

  • Hi alle zusammen dann lüfte ich mal etwas die Sache :-) Sorry aber es ging mir um eine unvoreingenommen 2.Meinung zu dem Thema.


    Die Erben sind schon in Anwaltlicher Beratung und ihr Anwalt sieht die Chancen sehr groß das der Ehefrau der Pflichtteil zugesprochen wird.


    Die Erben waren halt auch der Meinung das die Ehefrau der Scheidung ja zugestimmt hat...

    Aber aus der Zustimmung kann man ein volles Trennungsjahr nicht herleiten.

    Und 50k Pflichtteil noch 10k Prozesskosten hinterher zu werfen bringt den Erben ja auch nichts.


    Die Erben wollten halt nur nochmal eine zweite Meinung einholen.

    Vielen Dank nochmal dafür.