Hi alle zusammen
Hier mal den fiktiven Fall. Zwei Eheleute jenseits der 80.
Ehefrau schiebt ihren pflegebedürftigen Mann ins Heim ab (Jan.21) Spiegelt dem Mann vor wenn es ihr besser geht kommt er wieder nach Hause.
(06.21) Möchte der Mann wieder nach Hause. Seine Frau verweigert dies und bricht jeden Kontakt zu ihm ab.
Ehemann will sich scheiden lassen. Seine Anwältin reicht (März.22) die Scheidung ein.
ZitatAlles anzeigen"Die Beteiligten leben seit (01.21) voneinander getrennt."
"Seitdem besteht die Trennung ununterbrochen, beide Beteiligten können sich die Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr vorstellen"
" Die Antragsgegnerin wird dem Antrag auf Scheidung der Ehe zustimmen"
"Vorsroglich wird die Scheidung als formal streitige Scheidung gemäß §1565 BGB beantragt"
(April.22)
Reicht der Anwalt der Gegenseite ein Dokument bei Gericht zur Scheidung ein.
Zitat"Auch die Antragsgegnerin erachtet die Ehe für gescheitert und möchte geschieden werden. Die Antragsgegnerin stimmt folglich dem Ehescheidungsantrag des Antragstellers zu."
Eine Woche nach Erhalt dieses Schreibens verstirbt der Antragsteller. Das Gericht schreibt:
Zitatist der Antragsteller nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, aber vor Eintritt der Rechtskraft verstorben. Die Ehesache hat sich daher gemäß §131 FamFG erledigt.
Nun möchte aber die Ehefrau trotz der Zustimmung der Scheidung noch einen Pflichtteil geltend machen. Laut meinen Informationen erlischt das Erbrecht wenn die Scheidung beantragt wurde. Oder?
Wie sieht dabei eure Sichtweise aus?
Sie wird dich wohl darauf berufen das das Trennungsjahr noch nicht komplett verstrichen war. Die Eheleute zwar räumlich seit mehr als einem Jahr getrennt waren. Sie aber erst (06.21) den Kontakt abgebrochen hat.
Vielleicht können wir bei diesem Gedankenspiel alle zusammen das ganze mal aufdröseln