TH, einklagen kann man alles. Die Frage ist doch, ob man Erfolg haben kann. Es ist natürlich auch möglich, dass die Frau auch den Pflichtteil nicht zugesprochen bekommt. Ob es sich lohnt, ihr den zu verwehren, wie hoch das Prozessrisiko ist, das ist vom Streitwert abhängig. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass die Trennung mit dem Wechsel des Wohnortes zustande gekommen ist, oder zu einem Zeitpunkt der länger als ein Jahr zurück liegt, vom Zeitpunkt des Todes an gerechnet, dann würde es sich m.E. lohnen, das alles mal einem Fachmann vorzulegen.
Es kann natürlich auch sein, je nach Zeitpunkt der Erstellung des Testaments, dass der Verstorbene trotz Trennung wollte, dass seine Noch-Ehefrau den Pflichtteil bekommt. Wir haben hier also zwei Problemkreise:
Zu prüfen wäre also zunächst, wann die familienrechtlich relevante Trennung erfolgte. Und dann zusätzlich, wie das Testament in diesem Zusammenhang auszulegen bzw. zu verstehen ist.
TK