Unterhaltsberechnung

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin hier neu und vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe 3 Kinder, Der Älteste ist 9 Jahre, lebt bei meine Ex-Lebensabschnittsgefährtin. Für Ihn zahle ich 368,50 Euro. Das wurde zuletzt vom Jugendamt vor 4 Jahren so festgelegt, als ich nur 2 Kids hatte. Nun verdiene ich ca. 2500 Euro. Ich studieren Nebenbei (150 Euro) und habe drei Kinder, sprich 2 mit meiner jetzigen Frau. Wir sind weiterhin glücklich zusammen. Macht das Sinn, das ich mich beim Jugendamt melde? Muss ich mehr zahlen?

    Wohlgemerkt zahle ich gerne für meinen Sohn, aber mich regt das auf, wenn ich sehe, wofür das Geld verwendet wird (Botox usw.).


    Viele Grüße und vielen Dank für die Hilfe...


    Frank

  • Die von dir gezahlte Summe entspricht 105% des Mindestunterhaltes und erscheint in Anbetracht der geschilderten Konstellation angemessen und zutreffend.

  • Nur, wenn die Inanspruchnahme der Elternzeit gerechtfertigt war und vom älteren Kind hingenommen werden muss. Das ist die sogenannte Hausmann-Rechtsprechung und kommt z.B. in Frage, wenn der Vater in der neuen Beziehung schon immer der Hausmann war oder wenn die Mutter des kleinen Kindes ein deutlich höheres Einkommen hat und möglichst schnell wieder arbeiten soll/muss. Für die üblichen Partnermonate beim Elterngeld ist das in 99% der Fälle nicht zutreffend.

  • Da die Elternzeit in der Vergangenheit liegt, kann diese sich nicht auf die Höhe des zukünftigen Unterhaltes auswirken. Die Heranziehung des laufenden Einkommens / des Einkommens des letzten Jahres dient ja lediglich dazu, das zukünftige Einkommen zu prognostizieren.


    Verdient der Unterhaltspflichtige aktuell mehr (z.B. aufgrund einer Gehaltserhöhung) ist das aktuelle Einkommen Berechnungsgrundlage.