Hallo liebes Forum,
ich bin geschiedene Mutter mit 2 Kindern im Teenager-Alter. Mein Ex und Vater der Kinder verliert nun zum 4. Mal innerhalb von 6 Jahren seinen Job. Der bisherige Kindesunterhalt war nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und anderer Umstände besteht Grund zur Annahme, dass es nicht einfach sein wird, für ihn eine neue Anstellung zu finden bzw. überhaupt die Bereitschaft besteht, eine anzunehmen.
Meine Fragen lauten:
Kann er eigenmächtig den nicht titulierten K-Unterhalt ab dem Monat der Arbeitslosigkeit entsprechend der Höhe seines Arbeitslosengeldes kürzen? Oder errechnet sich dieser nicht aus dem Durchschnitsverdienst der letzte 12 Monate?
Ist es richtig, dass er als Nachweis der "redlichen Bemühung" um einen Arbeitsplatz ca. 20 Bewerbungen pro Monat nachweisen muss?
Wie sieht es -sollte er zeitnah keine neue Anstellung antreten- mit der Heranziehung seines Privatvermögens zum Zwecke der Kindesunterhaltsberechnung aus? Er verfügt über ein Barvermögen von mehreren Hunderttausend Euro.
Regelmäßig spekuliert er mit Aktien und hat mir auch schon von erheblichen Gewinnen berichtet. Sind diese Gewinne nicht ebenfalls Bestandteil des Einkommens, welches zur Unterhaltszahlung zugrunde gelegt wird?
Seine neue Frau und er sind beide in Steuerklasse 4. Gehören etwaige Rückerstattungen bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung ebenfalls zur Grundlage der Kindesunterhaltsberechnung?
Fragen über Fragen, ich bedanke mich herzlich im Voraus für Eure Informationen