Hallo miteinander,
die Kindsmutter und ich sind nicht verheiratet. Verfüge über ein kleines Einkommen (Erwerbsminderungsrente), die Kindsmutter ist Reinigungskraft (Teilzeitjob) + Kindergeld, was mtl. auf ihr Konto eingeht und sie bezieht Leistungen vom JC.
Da ich dauerhaft voll erwerbsgemindert bin, bin ich von JC-Leistungen ausgeschlossen.
Für mein Kind kaufe ich ein, was er benötigt wie Nahrung, soweit es mein Einkommen zulässt.
Sie redet vor anderen Bekannten in der Ortschaft schlecht über mich.
Würde mich um unser gemeinsames Kind mich nicht kümmern.
Vor einigen Wochen habe ich als Antragsgegner ein Schrieben vom Familiengericht erhalten.
In zwei Wochen muss ich dort erscheinen.
"Sehr geehrter Herr XY,
in der Kindschaftssache
betreffend die elterliche Sorge für
(Name unseres Kindes)
hat die Richterin am Amtsgericht am 00.00.2022 folgende Verfügung getroffen:
TERMIN zur Erörterung wird bestimmt auf
Tag, Datum, Uhrzeit, Anschrift, Saal/Raum
"Antrag auf Übertragung des Sorgerechts zur alleinigen Ausübung
In der Familiensache
Frau
Antragstellerin
gegen
Mann
Antragsgegner
betreffend
Kind
erscheint
Frau
ausgewiesen durch Ausweis
und beantragt folgenden Beschluss zu erlassen:
1. Die alleinige elterliche Sorge für das Kind wird der Antragstellerin übertragen.
Die Parteien sind nicht miteinander verheiratet.
Die Parteien haben vor sieben Jahren vor dem Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben.
Der Antragsgegner ist mit der Übertragung einverstanden.
Er hatte (Datum) auf dem Jugendamt einen Termin mit Frau XY, in dem er die Zustimmung erklären wollte".
Mein Sohn ist 7 1/2 Jahre. Muss er ebenfalls dort erscheinen?
Wie sollte ich mich beim Erörterungstermin verhalten, falls Sie mich schlecht machen sollte, so wie auf dem Jugendamt vor einem Monat, als wir dort zur Beratung eingeladen waren. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Gibt es Anwaltszwang?