Übertragung - alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

  • Hallo miteinander,


    die Kindsmutter und ich sind nicht verheiratet. Verfüge über ein kleines Einkommen (Erwerbsminderungsrente), die Kindsmutter ist Reinigungskraft (Teilzeitjob) + Kindergeld, was mtl. auf ihr Konto eingeht und sie bezieht Leistungen vom JC.

    Da ich dauerhaft voll erwerbsgemindert bin, bin ich von JC-Leistungen ausgeschlossen.


    Für mein Kind kaufe ich ein, was er benötigt wie Nahrung, soweit es mein Einkommen zulässt.


    Sie redet vor anderen Bekannten in der Ortschaft schlecht über mich.

    Würde mich um unser gemeinsames Kind mich nicht kümmern.
    Vor einigen Wochen habe ich als Antragsgegner ein Schrieben vom Familiengericht erhalten.



    In zwei Wochen muss ich dort erscheinen.



    "Sehr geehrter Herr XY,


    in der Kindschaftssache


    betreffend die elterliche Sorge für


    (Name unseres Kindes)


    hat die Richterin am Amtsgericht am 00.00.2022 folgende Verfügung getroffen:



    TERMIN zur Erörterung wird bestimmt auf


    Tag, Datum, Uhrzeit, Anschrift, Saal/Raum


    "Antrag auf Übertragung des Sorgerechts zur alleinigen Ausübung



    In der Familiensache


    Frau


    Antragstellerin


    gegen



    Mann


    Antragsgegner



    betreffend


    Kind



    erscheint



    Frau


    ausgewiesen durch Ausweis



    und beantragt folgenden Beschluss zu erlassen:


    1. Die alleinige elterliche Sorge für das Kind wird der Antragstellerin übertragen.


    Die Parteien sind nicht miteinander verheiratet.


    Die Parteien haben vor sieben Jahren vor dem Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben.



    Der Antragsgegner ist mit der Übertragung einverstanden.


    Er hatte (Datum) auf dem Jugendamt einen Termin mit Frau XY, in dem er die Zustimmung erklären wollte".


    Mein Sohn ist 7 1/2 Jahre. Muss er ebenfalls dort erscheinen?
    Wie sollte ich mich beim Erörterungstermin verhalten, falls Sie mich schlecht machen sollte, so wie auf dem Jugendamt vor einem Monat, als wir dort zur Beratung eingeladen waren. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Gibt es Anwaltszwang?

  • Ich verstehe deine Frage nicht. Laut dem Antrag bist du mit der Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter einverstanden? Warum auch immer. Wenn dem so ist, musst du dies im Termin nochmals erklären und dann ist der Vorgang beendet und es wird ein entsprechender Beschluss erlassen. Es wird dort keine inhaltliche Auseinandersetzung geben, wenn alle Beteiligten diesem Vorgehen zustimmen.


    Anwaltszwang besteht nicht. Dennoch dürfte man sich eine/n nehmen. Wer dazu keine finanziellen Mittel hat, kann Beratungshilfe beantragen. Außerdem sollte man Verfahrenskostenhilfe beantragen.

  • Mit der Übertragung bin ich einverstanden.

    Habe weder Beratungshilfe, weder noch Verfahrenskostenhilfe beantragt. Das wäre viel Papierkram, welche die von mir angefordert werden könnten.

    Wie hoch wären die Verfahrenskosten?

  • Hallo,


    morgen findet der Termin zur Erörterung vor dem Familiengericht statt. Elterliche Sorge.


    Übertragung/Alleiniges Sorgerecht.


    kann ich mit der Kindsmutter einen mtl. zu zahlenden Betrag für den Kindesunterhalt vereinbaren, oder bestimmt das, das Familiengericht?

    Meine mtl. Dauerrente beträgt 499€. Davon könnte ich 100€ an die Kindsmutter zahlen. Noch wohne ich bei meinen Eltern unentgeltlich.

  • In der Sorgerechtsangelegenheit wird der Unterhalt nicht thematisiert.


    Da das Kind Leistungen vom Jobcenter bezieht, kannst du mit der Mutter keine verbindliche Unterhaltsvereinbarung treffen. Bzw. kannst du das schon, aber wäre das Jobcenter nicht daran gebunden. Insofern solltest du die Frage zur Höhe der Unterhaltsforderung besser direkt mit dem Jobcenter klären, um zu erfahren, ob diese dich überhaupt für leistungsfähig halten.

  • Danke für die Info.

    Der heutige Termin dauerte nur 20 Minuten. Die Familienrichterin war sehr freundlich.

    Als die Kindesmutter mich schlecht machte, verhielt ich mich ruhig und als die Richterin den Umgang mit unserem gemeinsamen Kind angesprochen hatte, sagte ich dass wir unter der gleichen Adresse wohnen, nur in getrennten Wohnungen des Zweifamilienhauses, wo ich derzeit in der unteren Etage bei meinen Eltern wohne. Dank der Kindesmutter hat mein Kind das Interesse an mir verloren.

    Ich selber bin nicht fehlerfrei, habe in der Vergangenheit Fehler gemacht, was aber kein Riesen grosser Fehler war.


    Die Richterin hat empfohlen, dass wir zum Thema Umgang mit dem Jugendamt klären sollen.

    Zum Thema Unterhaltsforderung: Wird das nicht mit dem Jugendamt geklärt?

  • Hi,


    das Jugendamt klärt den Unterhaltsanspruch bzw. die Höhe im Weg einer Beistandschaft, die aber hier von der Mutter förmlich eingerichtet werden muss. Wenn sie Unterhaltsvorschuss erhält, bemüht sich eine andere Abteilung des Jugendamtes um die Realisierung desselben, denn insoweit handelt es sich letztlich um ein Darlehen. Zumindest dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für Zahlungen vorliegen. Aber einen Automatismus gibt es da nicht.


    Es wäre nicht sachdienlich, wenn wir hier in eine Diskussion abdriften, wie schlimm "Fehler" sind. Ich staune immer wieder, dass selbst Hochkriminelle von "Dummheiten" sprechen, nicht von mehr. Es gibt Handlungen, einerlei ob sie kriminell sind oder einfach nur Geschmacklosigkeiten oder was weiß ich, die letztlich ausschließen, dass Kontakt des Kindes zu diesem Elternteil ausschließen, weil der nicht dem Kindeswohl entsprechen würde. Und es gibt Kriminelle, bei denen der Umgang durchaus dem Kindeswohl entspricht. Nimm Kontakt zum Jugendamt auf, und dann sieht man weiter.


    TK

  • Da der Fragesteller nicht leistungsfähig ist, wird eine Beistandschaft nichts bewirken können.

    Das mietfrei Wohnen bei seinen Eltern stellt unterhaltsrechtlich kein Einkommen dar.

    Die Mutter kann für die Kinder Unterhaltsvorschuss beantragen, welcher dann auch nicht als Darlehen gewährt würde.

    Der Bereich Unterhaltsvorschuss wird sich ggf. an der gleichen Anschrift der Eltern stören, die Mutter muss also nachvollziehbar darlegen, dass die Eltern in verschiedenen Wohnungen leben.

  • Da gab's wohl ein Missverständnis. Eine Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor. Mein Fehler war, vlt. war das von mir nicht die richtige Wortwahl, was zu Missverständnissen kommen kann, dass ich in der Vergangenheit mich nicht genügend um's Kind gekümmert habe.