Unterhalt und Sozialversicherung

  • Hallo,


    ich bin (leider) ganz neu in dem Thema.

    Meine drängende Frage ist, inwiefern Ehegatten Unterhalt für mich sozialversicherungspflichtig ist. (Kein Realsplitting)

    Momentan arbeite ich in einem Teilzeit Job, bin gesetzlich also bereits krankenversichert, und habe sonst meinen Mann unterstützt. Kinder sind keine vorhanden.

    Nun möchte ich ihn nach der Scheidung weiter in vielen Bereichen unterstützen, und er möchte mir dafür, und weil ich ihn seit 30 Jahren unterstütze, bis zur Rente Unterhalt zahlen. Es geht um eine Summe die an der Bemessungsgrenze kratzt.


    Bisherige Infos im Netz beziehen sich immer auf die private oder freiwillig gesetzliche KV, und wegen der Rente und Arbeitslosenversicherung finde ich gar nichts.


    Muss ich den Unterhalt angeben? Kann ich irgendwie vermeiden dass diese Summe "SV Pflichtig" wird?

    Und wenn nein, wie sieht es damit aus, wenn ich ins Ausland ziehe? (EU oder nicht EU, ich habe gleich mehrere Möglichkeiten).



    Danke,


    Sophie

  • Hallo,


    das habe ich wohl falsch formuliert. Mein baldiger Ex möchte mir Unterhalt zahlen. Ich habe ihn im Haushalt und in der Firma durch Mithilfe unterstützt (nicht mit Geld) und werde dies auch weiterhin tun. Gehalt kann er mir nicht zahlen, da die SV Beiträge dann doppelt anfallen (Er wäre AG und ich dann AN).


    Wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen und wollen hier die Abgabenlast möglichst gering halten. Daher die Frage ob der Unterhalt SV Pflichtig ist.


    LG

    Sophie

  • Sophie, ich tu mich schwer, hier zu antworten. Denn war ihr hier plant, das bewegt sich zumindest in einer Grauzone, wenn es nicht schon strafbar ist, Stichwort Schwarzarbeit. Deshalb nur ein paar Hinweise und Empfehlungen, wie es legal abgewickelt werden kann.


    Ob familienrechtlich ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, das können wir hier nicht abschätzen. Wahrscheinlich für einen gewissen Zeitraum dann, wenn das Einkommen des Ehemannes ausreicht. Kann theoretisch ja auch umgekehrt sein, so, dass du an ihn zahlen musst oder aber, dass keiner an den anderen zahlen muss.


    So, wenn denn ein familienrechtlicher Anspruch von dir besteht und umgesetzt wird, dann ist dieses Einkommen von dir der Krankenkasse zu melden, auch steuerpflichtig ist es. Das ist die familienrechtliche Situation.


    Dann haben wir noch die arbeitsrechtliche, und die ist völlig unabhängig von der familienrechtlichen. Wenn du regelmäßig in Haus und Firma arbeitest, dann bist du Arbeitnehmerin. Und für eine Arbeitnehmerin sind nun mal Sozialabgaben zu leisten, es sind Steuern abzuführen. Und das ohne Diskussion und wenn und aber. Würde es sich um eine geringfügige Beschäftigung handeln, so würde nur der Arbeitgeber Beträge abführen, dann gibt es noch den sog. "Midi-Job" mit reduzierten Abgabeverpflichtungen. Aber, ihr bewegt euch im legalen Bereich, und deiner Rente werden später ja ein paar Einzahlungen mehr auch guttun.


    Nur eines geht gar nicht, und das ist, die beiden Punkte miteinander zu vermengen und sich so aus jedweden Verpflichtungen raus zu schleichen. Das ist vorsichtig formuliert nicht zulässig. Und wenn das Geschäft des Mannes so schlecht geht, wer garantiert dir denn, dass er bis zum Zeitpunkt xy zahlen kann und wird? Dann hast du da illegal ohne jede Absicherung geschuftet, würdest nicht mal Arbeitslosengeld bekommen, hättest eventuell noch ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit an der Backe, also, so etwas kann richtig teuer werden.


    Finger weg!


    TK