Hallo,
ich bin (leider) ganz neu in dem Thema.
Meine drängende Frage ist, inwiefern Ehegatten Unterhalt für mich sozialversicherungspflichtig ist. (Kein Realsplitting)
Momentan arbeite ich in einem Teilzeit Job, bin gesetzlich also bereits krankenversichert, und habe sonst meinen Mann unterstützt. Kinder sind keine vorhanden.
Nun möchte ich ihn nach der Scheidung weiter in vielen Bereichen unterstützen, und er möchte mir dafür, und weil ich ihn seit 30 Jahren unterstütze, bis zur Rente Unterhalt zahlen. Es geht um eine Summe die an der Bemessungsgrenze kratzt.
Bisherige Infos im Netz beziehen sich immer auf die private oder freiwillig gesetzliche KV, und wegen der Rente und Arbeitslosenversicherung finde ich gar nichts.
Muss ich den Unterhalt angeben? Kann ich irgendwie vermeiden dass diese Summe "SV Pflichtig" wird?
Und wenn nein, wie sieht es damit aus, wenn ich ins Ausland ziehe? (EU oder nicht EU, ich habe gleich mehrere Möglichkeiten).
Danke,
Sophie