Wieder gleichzeitig, aber kein Problem, nur eher lustig.
System verstanden?
TK
Wieder gleichzeitig, aber kein Problem, nur eher lustig.
System verstanden?
TK
Alles anzeigenHi,
na so langsam nimmt der Fall hier ja vernünftige Formen an.
Zu 1: Du schreibst dem Sohn, dass du für Dez. eben die 28 € zahlst. Dass dein vorheriges Angebot (150 €) ja nicht akzeptiert wurde, also keine Einigung zustande gekommen sei, hättest du mal auf der Basis des Familienrechts gerechnet. Vollziehe dann unsere Rechnung nach in dem Brief und gut ist. Weise darauf hin, dass neu gerechnet werde, sobald alle Zahlen für 2023 vorlägen.
Zu 2: ist seine Entscheidung, ob er einen RA nimmt. Nur, die Rechtslage ändert sich dadurch nicht.
Zu 3: bei den geringen Beträgen ist es doch völlig wurscht, ob sich dein Einkommen erhöht. Da rechne ich überhaupt nicht, lohnt sich nicht. Jedenfalls ist bisher kein zusätzlicher Bedarf geltend gemacht. Es scheint sich um einen Regelfall zu handeln, und auf dieser Basis haben edy und ich gerechnet.
TK
Hallo...ja System verstanden und genauso mache ich das. Ich werde ihm schreiben und dann schaue ich mal was passiert. Selbst wenn er einen Rechtsanwalt sich nimmt, kommt es nicht gleich zum Prozess. Und wenn, ein wenig wehren darf ich mich auch.
.... und bitte berichte uns, wie es weiter geht.
TK
.... und bitte berichte uns, wie es weiter geht.
TK
Hallo...logisch, dass ist selbstverständlich! Ich weiß das es hier alles ohne Gewehr ist, aber das ist dennoch ein Forum Familienrecht und ich denke die Moderatoren oder sonst wer, würden bei groben Verstößen einschreiten, wenn Blödsinn geschrieben wird.
Ich sage herzlich Dankeschön und werde mich wieder melden, bestimmt! Dankööö.
Hallo Connor,
du bist ja total verunsichert, lass das mal alles sacken.
Edy und timekeeper haben schon viele solche Probleme richtig eingeschätzt.
Du bist emotional aufgeladen und das hatte Gauss oben schon bemerkt.
Zur Klarstellung ist es so: Bedarf deines Sohnes 860 € aktuell.
Davon werden das Kindergeld (219€) und das Bafög laut Bescheid (613€) abgezogen, es bleibt eine kleine Summe von 28€, die du famileinrechtlich als Unterhalt schuldest.
Ab 1/2023 wir das KG auf 250€ angehoben. Ob sich dann auch die anderen Parameter ändern ist unklar.
Sollte sich nur das KG verändern, würdest du ab 2023 keinen Unterhalt schulden.
Da euer Verhältnis nachhaltig gestört scheint, ist hier immer eine klare Linie anzuraten.
Schreibe deinem Sohn, wie hier gerechnet wurde und teile ihm mit, dass du deine Verpflichtung erfüllst und 28€ zahlen wirst.
Weiterhin erklärst du, das du ab 2023 kein Unterhalt mehr von dir gezahlt wird, bis dein Sohn einen neuen Bafög-Bescheid vorlegt.
Alles schön per Einschreiben senden.
Natürlich steht es deinem Sohn auch zu sich rechtskundig zu machen.
Warte ab was passiert, eine Klage muss ja begründet werden.
Ich hoffe du findest deinen Frieden.
Gruß
Bikerboy
Der BAFÖG-Satz von 860 € geht von Wohnkosten in Höhe von 360 € aus.
Liegen die tatsächlichen notwendigen Kosten der Unterkunft höher, erhöht sich auch der tatsächliche Bedarf.
Der Sohn zahlt vorliegend Miete von 550 €, so dass sich sein Bedarf, wenn diese Kosten angemessen sind, wovon das Amt offenbar ausgeht, sich um 190 €, also auf 1.050 € erhöhen würde.
Hey, ich bin hier Mod! Müsste dann gegen mich selbst einschreiten. Da fehlt mir irgendwie die Vorstellungskraft, wie das gehen sollte.
Noch ein Tipp. Im Augenblick benötigst du keinen Anwalt. Wir werden dir sagen, ab welchem Punkt es unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit sinnvoll ist. Und - eine Erstberatung ist auch nicht so furchtbar teuer. Kostet brutto etwas über 200 € inkl. Nebenkosten. Aber das erklären wir dir, wenn es soweit ist.
TK
Trotha, ich hatte darauf hingewiesen, dass es Konstellationen gibt, in welchen mehr zu zahlen ist. Nur, hier ist nichts dazu vorgetragen. Einen Automatismus gibt es insoweit nicht.
TK
Der Sohn zahlt vorliegend Miete von 550 €, so dass sich sein Bedarf, wenn diese Kosten angemessen sind, wovon das Amt offenbar ausgeht, sich um 190 €, also auf 1.050 € erhöhen würde.
Du willst als sagen, dass ein Bafög-Amt die überhöhten Wohnkosten von 190€ anerkennt und diese somit den Eltern überhilft.
Das finde ich spannend, warum trägt dann das Amt diese Kosten nicht, wenn sie anerkannt werden?
Gruß
frase
Doch, selbstverständlich ist hierzu etwas vorgetragen. Der Fragesteller führte aus, dass die Miete des Sohnes 555 € betragen würde.
Da das Amt eben nur die Pauschale zahlt, bleiben die Mehrkosten dann ggf. an den Unterhaltspflichtigen hängen, wenn diese Kosten angemessen sind.
Alles anzeigenHallo Connor,
du bist ja total verunsichert, lass das mal alles sacken.
Edy und timekeeper haben schon viele solche Probleme richtig eingeschätzt.
Du bist emotional aufgeladen und das hatte Gauss oben schon bemerkt.
Zur Klarstellung ist es so: Bedarf deines Sohnes 860 € aktuell.
Davon werden das Kindergeld (219€) und das Bafög laut Bescheid (613€) abgezogen, es bleibt eine kleine Summe von 28€, die du famileinrechtlich als Unterhalt schuldest.
Ab 1/2023 wir das KG auf 250€ angehoben. Ob sich dann auch die anderen Parameter ändern ist unklar.
Sollte sich nur das KG verändern, würdest du ab 2023 keinen Unterhalt schulden.
Da euer Verhältnis nachhaltig gestört scheint, ist hier immer eine klare Linie anzuraten.
Schreibe deinem Sohn, wie hier gerechnet wurde und teile ihm mit, dass du deine Verpflichtung erfüllst und 28€ zahlen wirst.
Weiterhin erklärst du, das du ab 2023 kein Unterhalt mehr von dir gezahlt wird, bis dein Sohn einen neuen Bafög-Bescheid vorlegt.
Alles schön per Einschreiben senden.
Natürlich steht es deinem Sohn auch zu sich rechtskundig zu machen.
Warte ab was passiert, eine Klage muss ja begründet werden.
Ich hoffe du findest deinen Frieden.
Gruß
Bikerboy
Hallo Bikerboy,
ja, ich bin sehr emotional aufgewühlt (habe oftmals geweint, allein, um mein Gesicht nicht zu verlieren, um ein starker Vater zu sein) und ich bin sehr verärgert. Ihr kennt mich nicht, ich bin seit heute erst hier und habe verzweifelt Rat gesucht. Ich bin meinen Kindern gegenüber immer in die Verantwortung gegangen. Würdet ihr meine Eltern kennen (die sind bald 80 Jahre) und meinen kleinen Freundeskreis, alle würden euch erzählen, dass ich ein guter Vater war und auch noch bin, warum lebt dann noch meine Tochter bei mir. Mein Sohn hat grobe Fehler begangen, mehrfach, was man nicht mehr reparieren kann – ich möchte das auch nicht mehr! Trotzdem bin ich mir meiner Pflicht als Vater bewusst. Schlimm ist auch, dass mein Enkel darunter leidet, mein Sohn wurde mit 17 selbst schon Vater.
Ich werde mich wie ihr geschrieben habt, mich so verhalten. Die Faktenlage ist eindeutig und ich habe denke ich nichts vergessen oder vorenthalten.
Ich melde mich wieder, sobald ich was Neues weiß, was ggf. die Sachlage verändert!
Danke euch!
Doch, selbstverständlich ist hierzu etwas vorgetragen. Der Fragesteller führte aus, dass die Miete des Sohnes 555 € betragen würde.
Da das Amt eben nur die Pauschale zahlt, bleiben die Mehrkosten dann ggf. an den Unterhaltspflichtigen hängen, wenn diese Kosten angemessen sind.
Hallo...das wäre dann aber eine neue Sachlage, was ich jetzt mit einbeziehen müsste?
Hallo Trotha,
mir ist schon bewußt, das die Wohnkosten 360€ kalt betrgan und das Bafög-Amt nicht mehr zahlt.
Dann wäre zu klären, ob diese Wohnung angemessen ist.
Wohnt der Sohn dort allein oder in eine WG oder sogar mit Frau und Kind etc. alles unklare Fakten.
Wie ist der aktuelle Wohnungsmarkt, ist der genannte Mietpreis (550€ kalt) korrekt usw.?
Gruß
frase
Alles anzeigenHallo Trotha,
mir ist schon bewußt, das die Wohnkosten 360€ kalt betrgan und das Bafög-Amt nicht mehr zahlt.
Dann wäre zu klären, ob diese Wohnung angemessen ist.
Wohnt der Sohn dort allein oder in eine WG oder sogar mit Frau und Kind etc. alles unklare Fakten.
Wie ist der aktuelle Wohnungsmarkt, ist der genannte Mietpreis (550€ kalt) korrekt usw.?
Gruß
frase
ich kann nur das schreiben, was mein Sohn geschrieben hat. Ich poste das hier mal:
+++
E-Mail 1 vom Sohn:
Grüezi,
wollte dir kurz mitteilen dass ich ab dem 01.12 eine eigene Wohnung habe und dann nicht mehr von der Jugendhilfe betreut werde. Falls du da noch Geld bekommst, bitte mir überweisen und nicht dem Jugendamt. Ich werde einen Antrag stellen dass das Kindergeld direkt zu mir kommt - das kann aber noch etwas dauern.
Danke Meister 💪💪💪💪💪💪💪
Zudem müsste ich leider gegen Dich Klagen, wenn du den Unterhalt nicht bezahlst. Das könnte haarig werden. Für dich und für mich. Damit einhergehend wären natürlich auch die Gerichtskosten und so🥺🥺🥺
Vielleicht überlegst du es dir noch, ansonsten muss ich diesen Weg bestreiten.
+++
+++
E-Mail 2 vom Sohn:
Nabend,
die Info mit dem Kindergeld ist wohl eine Fehlinformation gewesen, die ich von meinen alten Betreuern der Wohngruppe bekommen habe. Da müsste ich an anderer Stelle nachhaken.
Wegen des Unterhalts; natürlich, gesetzlich verpflichtet... da ich die Jugendhilfe noch bis zum 01.12 habe, denke ich, wird der Anspruch erst im Monat darauf eingestellt werden. Das mit den 150€ ist in Ordnung - allein die Miete wird mich monatlich um die 550€ kosten, deshalb bin ich mit allem erstmal zufrieden und nehme was ich kriege.
Ich studiere jetzt an der Hochschule ... seit September. Wie ich ja auch schon geschrieben habe, musste ich mir eine Wohnung in der wunderschönen Stadt ... suchen. Zum Glück ist das alles mit meinem Erzeugnis mehr als vereinbar und ich bin zuversichtlich, dass das klappt.
Also, es läuft bisher sehr gut und ich bin richtig geil drauf, ... zu werden. Ackern muss ich jetzt laut Regelstudienzeit bis 2025, jedoch gehe ich davon aus, dass ich ein wahrer ... erst um 2026 sein werde.
Danach will ich in den ... bzw. mich um die harten Fälle der Gesellschaft kümmern. Also ungefähr so Leuten kompetent helfen, die etwas ähnliches wie ich erlebt haben.
+++
Das BAFÖG-Amt entscheidet nicht darüber, ob die Miete tatsächlich angemessen ist und kann dies den Unterhaltspflichtigen gegenüber auch nicht festlegen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Student mit 360 € regelmäßig eine angemessene Unterkunft finanzieren kann.
Wenn hier nun 550 € anfallen sollten, müssten das schon außergewöhnliche Umstände sein, welche der Sohn darzulegen hat.
Dieser muss also belegen, dass 550 € ERFORDERLICH SIND, am Studienort in bescheidenen Verhältnissen wohnen zu können.
Aufgefallen ist mir, dass die Mutter gegenüber dem Sohn zwar nicht leistungsfähig ist, gegenüber der 16 jährigen Tochter aber schon.
Sollte die Tochter trotz Ausbildungsvergütung noch einen Unterhaltsbedarf haben, könnte man die Mutter in Anspruch nehmen.
Alles anzeigenDas BAFÖG-Amt entscheidet nicht darüber, ob die Miete tatsächlich angemessen ist und kann dies den Unterhaltspflichtigen gegenüber auch nicht festlegen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Student mit 360 € regelmäßig eine angemessene Unterkunft finanzieren kann.
Wenn hier nun 550 € anfallen sollten, müssten das schon außergewöhnliche Umstände sein, welche der Sohn darzulegen hat.
Dieser muss also belegen, dass 550 € ERFORDERLICH SIND, am Studienort in bescheidenen Verhältnissen wohnen zu können.
Aufgefallen ist mir, dass die Mutter gegenüber dem Sohn zwar nicht leistungsfähig ist, gegenüber der 16 jährigen Tochter aber schon.
Sollte die Tochter trotz Ausbildungsvergütung noch einen Unterhaltsbedarf haben, könnte man die Mutter in Anspruch nehmen.
Guten Morgen,
meine Tochter ist nach dem heutigen stand nicht mehr 16, sondern 19 Jahre alt und lebt bei mir.
vielleicht liegt es daran, dass mein Sohn auch schon ein Kind hat, was nächstes Jahr 3 Jahre alt wird. Um ihm was zu bieten.
Angenommen, er könnte nachweisen, wegen dem Kind oder was auch immer, die 550 € Miete sind gerechtfertig. Wie würde jetzt die neue Berechnung aussehen? 1050 minus 613 minus 219 = 218 €, die ich an Unterhalt zahlen müsste?
Wenn hier nun 550 € anfallen sollten, müssten das schon außergewöhnliche Umstände sein, welche der Sohn darzulegen hat.
Das sehe ich auch so,
Dieser muss also belegen, dass 550 € ERFORDERLICH SIND, am Studienort in bescheidenen Verhältnissen wohnen zu können.
Genau, das würde ich in der Situation vom Sohn verlangen.
Bleibt im Streitfall also mal die Angemessenheit zu bewerten.
Connor : schreibe doch deinem Sohn gleich dazu, das du Wohnkosten bis 360€, wie das Bafög vorgibt, anerkennst.
Eine Überschreitung müsste gut begründet werden und es steht ihm ja auch frei, sich selber durch einen Studentenjob diese Wohnkosten zu finanzieren.
Was ich in der Konstellation nicht verstehe, was meint dein Sohn mit
Falls du da noch Geld bekommst, bitte mir überweisen und nicht dem Jugendamt.
Das ist doch so nicht korrekt, oder?
Gruß
frase
Alles anzeigenDas sehe ich auch so,
Genau, das würde ich in der Situation vom Sohn verlangen.
Bleibt im Streitfall also mal die Angemessenheit zu bewerten.
Connor : schreibe doch deinem Sohn gleich dazu, das du Wohnkosten bis 360€, wie das Bafög vorgibt, anerkennst.
Eine Überschreitung müsste gut begründet werden und es steht ihm ja auch frei, sich selber durch einen Studentenjob diese Wohnkosten zu finanzieren.
Was ich in der Konstellation nicht verstehe, was meint dein Sohn mit
Das ist doch so nicht korrekt, oder?
Gruß
frase
Hallo,
ich glaube mein Sohn meint damit, das ich das KG immer noch bekomme, was ja seit 2022 nicht mehr der Fall ist. Das wurde durch die Kindergeldkasse eingestellt, weil ich keine Nachweise mehr hatte bzw. der Kontakt zu meinem Sohn nicht mehr besteht. Das Amt wollte ihn selber kontaktieren. Deswegen ist es sein Problem bzw. er muss den Abzweigungsantrag stellen, dass das Geld an ihn persönlich überwiesen werden soll.
Und was ist mit seinem Sohn? Könnte ihm deswegen eine größere Wohnung zustehen, damit er ihm was bieten kann?
Hallo,
Und was ist mit seinem Sohn? Könnte ihm deswegen eine größere Wohnung zustehen, damit er ihm was bieten kann?
Man liest sehr oft von getrennt lebenden Vätern, dass ihnen eine Wohnung zugemutet wird, in der es keine Kinderzimmer gibt.
Viele Väter zahlen Unterhalt bis zum Selbstbehalt, haben also kein Geld um den Kindern etwas bieten zu können.
Der Sohn ( stellvertretend die Mutter), bekommt Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.
edy
Hallo,
ich möchte jetzt folgende EMail an meinen Sohn schicken. Ist das so bis jetzt korrekt, kann ich das so schreiben?
Guten Morgen,
du hast Anspruch auf 613,00 € vom BAföG-Amt und einen Anspruch auf Kindergeld von derzeit 219,00 €. Dir steht somit 832 € zur Verfügung. Du hast aber einen Anspruch auf 860,00 €. Der Differenzbetrag von 28,00 € muss ich bezahlen, bis einschließlich Dezember 2022.
In etwa einem Monat haben wir auch die neuen Zahlen, ab Januar 2023 (das Kindergeld erhöht sich auf 250,00 €).
Du führst an, eine Wohnung zu besitzen, die 550,00 € monatlich kostet. Der Bafög-Bescheid sagt aber, es werden 360,00 € Wohnkosten angerechnet. Sind somit 190,00 € zu viel. Das ist eine Überschreitung. Es steht dir aber frei, dich selbst durch einen Studentenjob diese Wohnkosten zu finanzieren! Ich erkenne nur die 360,00 € des BAföG-Bescheids an.
+++
Mit dem Schreiben ist wahrscheinlich dann Krieg angesagt, weil er damit nicht rechnet.