Bafög und Unterhalt für meinen Sohn (20 Jahre)

  • Hallo Connor,


    ich würde die Formulierungen etwas anpassen.

    Der Bafög-Bescheid besagt aber, es werden nur 360,00 € Wohnkosten anerkannt.

    Somit überschreiten deine Wohnkosten die Angemessenheit um 190,00 € .

    Es ist also deine Aufgabe die überhöhten Wohnkosten selber zu finanzieren oder eine angemessener Wohnung zu finden.

    Ab Januar bin ich dann durch das höhere Kindergeld nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.


    Natürlich wird das deinem Sohn erstmal nicht schmecken.

    Selbst wenn er zu einer Klage greift, er muss das gut begründen.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    ok, habe ich angepasst. Ich werde die EMail aber erst morgen abschicken, ggf. meldet sich hier jemand noch und hat eine andere Idee/Lösung/Möglichkeit.

  • Der ab 01.01.2023 geltende Mindestunterhalt wurde durch den Gesetzgeber bereits am 30.11.2021 geregelt, diese Verordnung wurde am 7.12.2021 veröffentlicht und also längst bekannt.

    Hinsichtlich des Bedarfs von Studenten ist m.K.n. keine Änderung vorgesehen.

  • Da der bereits übersandte BAFÖG-Bescheid bereits den Zeitraum bis einschließlich August 2023 erfasst, ist es übrigens auch völlig unsinnig, ab Januar 2023 die Vorlage eines neuen Bescheides fordern zu wollen bzw. dem Fragesteller dies vorzuschlagen.

  • Da der bereits übersandte BAFÖG-Bescheid bereits den Zeitraum bis einschließlich August 2023 erfasst, ist es übrigens auch völlig unsinnig, ab Januar 2023 die Vorlage eines neuen Bescheides fordern zu wollen bzw. dem Fragesteller dies vorzuschlagen.


    Der ab 01.01.2023 geltende Mindestunterhalt wurde durch den Gesetzgeber bereits am 30.11.2021 geregelt, diese Verordnung wurde am 7.12.2021 veröffentlicht und also längst bekannt.

    Hinsichtlich des Bedarfs von Studenten ist m.K.n. keine Änderung vorgesehen.

    Guten Morgen,


    dann streiche ich das.

  • Noch ein paar Ergänzungen zu den bereits geschriebenen Beiträgen.


    Es ist durchaus möglich, dass sich auch die Unterhaltsbeträge für 2023 noch ändern.


    Kindergeld kann nicht vom Unterhalt abgezogen werden, wenn es gar nicht gezahlt wird. Im Zweifel sollte man dies einfach beantragen und den Sohn die fehlenden unterlagen einreichen lassen. Der Sohn selbst kann das Kindergeld nicht ohne weiteres einfach für sich selbst beantragen. Beides geht auch nur noch 6 Monate rückwirkend.


    Auch der Hinweis von edy ist interessant und diskussionswürdig. Es stimmt, Dass man unterhaltszahlenden Elternteilen oft irgendeine Wohnung zumutet. Allerdings in Höhe von 430 € und nicht nur 375 € wie beim volljährigen Kind. Auch steht dem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Selbstbehalt von 1.160 € zu, während das volljährige Kind mit nur 860 € überleben soll, obwohl es genau den gleichen Grundbedarf haben müsste. Das ist nur eine von vielen Unstimmigkeiten im Unterhaltsrecht.


    Es ist hier dringend zu empfehlen, sich außergerichtlich zu einigen statt Diskussionen über die Wohnkosten mit seinem Kind zu führen. In welcher Wohnung lebt man denn selbst? Auch hat man in der Vergangenheit nur 50 € zahlen müssen, weil die Kostenbeiträge in der Jugendhilfe viel niedriger sind als Unterhalt. Ein gerichtliches Unterhaltsverfahren wäre mit Kosten in voraussichtlich vierstelliger Höhe verbunden. Selbst man sich nur über 50 € oder 0 € Unterhalt streitet und am Ende erfolgreich vergleicht, hätte man stattdessen von dem Geld auch 2 Jahre lang seinem Kind einen Betrag zahlen können, statt der Justizkasse und einem Anwalt.

  • Auch steht dem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Selbstbehalt von 1.160 € zu, während das volljährige Kind mit nur 860 € überleben soll, obwohl es genau den gleichen Grundbedarf haben müsste.

    Es sind sogar 1400 €.
    Wobei ich finde, 860 € sind für einen Studenten schon ziemlich viel!

  • Gauss, so furchtbar viel ist das für einen Studenten nun wirklich nicht. Er muss ja alles davon finanzieren. Nicht nur die Unterkunft, sondern auch die Studiengebühren bezahlen, das, was man zusätzlich benötigt, ja, auch heute braucht man noch Bücher u.s.w. Wenn man sich die ALG II Bezüge anschaut, die sind im Vergleich wesentlich höher. Da fallen nämlich keine Ausbildungskosten an. Nur, ich frage mich natürlich, wie das hier in dem Fall mit den Wohnkosten aussieht. Denn es gibt Studentenwohnheime, WGs.


    Aber, hier mal abwarten, wie es sich weiter entwickelt.


    TK

  • Guten Tag zusammen,


    ich bin noch eine abschließende Schilderung offen.


    Ich habe mir Ende letzten Jahres einen Anwalt genommen. Das Gespräch verlief so wie ich erwartet hatte (und wie einige hier vermutet haben). Grundsätzlich müsste ich meinem Sohn Unterhalt zahlen. Sicherlich würde die „teure Wohnung“ eine große Rolle spielen. Der Anwalt meine, ich müsste wissen, dass die Mietpreise z.B. in Bayern, Hamburg etc. höher sind als in einer Region mit weniger Menschen. Und da liegt der Knackpunkt.

    Das Gericht könnte anerkennen, das die Wohnung von meinem Sohn angemessen ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, ich müsste die Gerichtskosten zahlen bzw. alles, was damit zu tun hat. Somit kommt zusätzlich ein 4stelliger Betrag zusammen, den auch noch zahlen muss.

    Er gibt aber auch an, dass es nicht passieren muss. Es ist aber Richterrecht und ob ich das nervlich und finanziell über mich ergehen lassen möchte, müsste ich wissen. Er rät davon ab. Die finanzielle Unterstützung, die ich meinem Sohn gebe, ist in Ordnung und er glaubt nicht das vorerst noch was auf mich zukommt.

    Er meinte noch, ich sollte schauen das ich in unregelmäßigen Abstanden von meinem Sohn die Immatrikulationsbescheinigungen oder Studienbescheinigungen bekomme, um zu sehen, dass er sich auch weiterentwickelt und nicht auf der Stelle tritt. Dazu ist mein Sohn verpflichtet.

    Kurzum, ich zahle den vereinbarten Barunterhalt, habe meine Ruhe und mein Sohn kann sich weiterentwickeln.

    Ich bedanke mich dennoch für die Mithilfe in diesen speziellen Fall. Und wenn man glaubt, es wäre jetzt alles ruhig, kommt ein neues Problem auf mich zu. Hierfür
    eröffne ich dann ein neues Thema.