Hallo Connor,
ich würde die Formulierungen etwas anpassen.
Der Bafög-Bescheid besagt aber, es werden nur 360,00 € Wohnkosten anerkannt.
Somit überschreiten deine Wohnkosten die Angemessenheit um 190,00 € .
Es ist also deine Aufgabe die überhöhten Wohnkosten selber zu finanzieren oder eine angemessener Wohnung zu finden.
Ab Januar bin ich dann durch das höhere Kindergeld nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.
Natürlich wird das deinem Sohn erstmal nicht schmecken.
Selbst wenn er zu einer Klage greift, er muss das gut begründen.
Gruß
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