Hallo Freunde
Ich hoffe ihr könnt einem Bekannten von mir helfen zu dem finde ich es Interessant.
Er hat sich vor 1,5 Jahren getrennt und hat sein Sohn seit dem nicht gesehen.
Das Kind ist 4,5 Jahre alt Mittlerweile.
Er hat einen Antrag auf Kindeswohlgefährung getätigt vor 1,5 Monaten (dazu hatte er mehrere Triftige Gründe bzw. Beweise).
Er hatte Anfang diesen Monats die Mündliche Verhandlung , anwesend: KM , Jugendamt , Verfahrensbeistand.
Beide Partein waren ohne Anwalt...
Laut seinen Schilderungen lenkten das Jugendamt und der Kindesanwalt vom Kern des Antrages ab und versuchten den Kindesvater schlecht zu machen in der Verhandlung, auch die Richterin bemängelte das vom Kern des Antrages vom Kindesvater abgelenkt wird/wurde.
Ausserdem Beantrage das Jugendamt am Ende ohne Beweise ohne Indizien das die Elterliche Sorge der KM übertragen wird und ein Gutachter eingeholt wird.
Die Richterin lehnte beides AB weil es dafür überhaupt keine Grund gebe und auch nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
Die Richterin beschloss eine Kindesanhörung für den nächsten Tag mit dem Kindesanwalt.
Nun wie folgt:
Im Bericht des Kindesanwaltes und dem Bericht des Jugendamtes vor der Verhandlung bzgl. des Kindes wurde das Kind als Goldjunge dargestellt bestens Integriert und Total Sozial und Freundlich und nicht Mutter Gebunden etc...
Der Berichtet kam
vor kurzem zu ihm per Post:
Nun am nächsten Tag gab es die Kindesanhörung der Richterin, im Raum waren der Verfahrensbeistand und die KM und die Richterin.
Der Bericht der Richterin ist im Totalen Erheblichen Fragwürdigen Widerspruch zu dem Bericht des Jugendamtes und des Berichtes des Kindesanwaltes.
Das Kind zeigte im Bericht der Richterin (Kindesanhörung) einen Verängstigten und Verschlossen Eindruck, ausserdem zeigte das das Kind kein Altersgerechtes Sozialverhalten aufweist. Nicht mal von seiner Mutter konnte er sich trennen...
Ausserdem stand im Bericht das die Kindesanhörung nach 10 Minuten im Einvernehmen beendet werden musste..
Wenn ich das als aussenstehender Beurteilen darf:
Erst wird der KV schlecht gemacht in der Verhandlung und die KM geschützt und dann stellt sich Offentsichtlich heraus das die Berichte des Jugendamtes und des Kindesanwaltes alles andere als Glaubwürdig waren bzgl. des Kindes und Vorsichtig ausgedrückt Nachgeholfen wurde um der KM zu helfen in den Berichten bzw. zu Schützen statt sich mit dem Antrag zu Beschädigten.
Ist es normalerweisse nicht so das Kindesanhörungen ohne KM stattfinden wenn die Richterin mit Kindesanwalt im Raum sind mit dem Kind?
Habt ihr Tipps für ihn? Kommt euch sowas bekannt vor? Jemand mit einer ähnlichen Erfahrung?
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Hi,
erst einmal herzlich willkommen im Forum.
So, nun zum Fall. Wie du schon richtig festgestellt hast, ist es für Außenstehende schwierig, die Situation einzuschätzen. Das gilt nicht nur für dich, sondern auch für uns hier. Deshalb auch nur eine sehr vorsichtige Antwort. Unter welchen Bedingungen Kinder angehört werden, da gibt es keine festen Regeln. Ist natürlich stark altersabhängig, aber auch von der individuellen Entwicklung des Kindes. Die ist gerade in dem Alter ja extrem unterschiedlich. Offensichtlich wollte die Richterin dem Kind möglichst wenig fremde Einflüsse zumuten. Und der Vater ist in der Situation ein fremder Mann für das Kind. Gut, es war ein Versuch, der gescheitert ist. Jetzt kommt möglicherweise eine Begutachtung. Aber, auch das können wir nicht abschätzen.
Allein aus dem Verhalten des Kindes lässt sich gar nichts herleiten, insbesondere keine Beeinflussung. Nur, ich frage mich, wie ein Vater, der sein Kind über einen so langen Zeitraum nicht gesehen hat, sich überhaupt ein Urteil über eine derzeitige akute Kindsgefährdung erlauben kann. Und, wenn er sich auf frühere Vorfälle bezieht, dann ist doch die Frage, wieso er nicht eher eingegriffen hat.
Zusammenfassend kann man also feststellen: das Jugendamt kann sich irren oder auch nicht, ebenso die Verfahrenspflegerin und auch der Vater. Wie das Gericht versucht, die Wahrheit zu ermitteln, das ist seine eigene Angelegenheit.
Herzlichst
TK
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Timekeeper danke ich freue mich ein Mitglied zu sein.
Also ich habe alle Anträge gelesen und das ist schon Ziemlich heftig, aber der Antrag war denke ich berechtigt.
Fraglich ist auch wieso die KM mit im Raum war, aber es scheint als hätte die KM das gegenteil Bewirkt.
Nun ich denke wir alle wissen wie das Familiensystem Arbeitet und Tickt.
Die Frau Vorsitzende arbeitet offensichtlich Neutral und zum Kindeswohl.
Ich denke es kommt nicht Häufig vor dass das Gericht sich gegen das JA gegen Verfahrensveistand Positioniert.
Und ich habe alle Berichte durchgelesen, d ist defintiv was Faul, schon allein wie das JA und VB sich Positioniert hatten .
Es war ein Vertrautes Umfeld nur die Richterin war neu.
Wir haben zwei Berichte 1) Jugendamt und 2) Verfahensbeistand, man braucht kein Pädagoge sein um zu wissen dass hier etwas gewaltig stinkt...
Es scheint als wäre die Kindesanhörung aus dem Ruder gelaufen..
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Hi,
Du das mit dem gegen das Jugendamt positionieren, das kommt gar nicht so selten vor. Also, nur ungeschickte Ausdrucksweise, deshalb muss die Empfehlung nicht falsch sein. Hier kann man nur abwarten. Wobei der Vater ja auch nicht unbedingt ein überzeugendes Bild abgibt.
TK
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Darf ich fragen inwieweit der KV kein überzeugendes Bild abgibt?
Ja abwarten und Tee trinken, ich hoffe das zum Wohle des Kindes Entscheiden wird.
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Du darfst nicht nur fragen, Du bekommst auch eine Antwort. So lange Zeit null Kontakt zum Kind, wie will man sich da ein Bild machen? Über die sehr spezielle Situation des Kindes im Augenblick? Der Vater kennt ja nicht mal den derzeitigen Entwicklungsstand des Kindes. Und gerade im Vorschulalter gibt es da noch gewaltige Unterschiede. Und alles ist im Normbereich.
TK
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Hallo Timekepper
Absolut stimme vollkommen zu.Aber Tragisch ist halt das er nicht mal weiss wie er aussieht (also seit 1,5 kein Bild).
Nun ich weiss durch seine Emails etc...das er um sein Kämpft also alles Nachweislich, wichtig ist hier das ein Elternteil sich bemüht.
Jugendamt etc..spielen den Helfer..
Für mich ist das Kindesentzug Staatlich zugelassen.
Sein Antrag auf Kindeswohlgefährdung beruht nicht direkt mit dem Gesundheitszustand des Kindes sondern die Straftaten der KM (Instrumentalisierung für Straftaten) und Gefahr durch dritte (Familie Mütterlich) etc...obwohl hier auch ein Vorfall war mit einem Batterie Knopfzellen Vorfall wo die Staatanwaltscht gegen die KM ermittelt (Strafantrag des KV mit Beweis das es kein Unfall war mit dem Verschlucken der Batterie = Not-OP des Kindes durchgeführt) ..
Und wenn man sich den Bericht des Gerichtes anschaut dann kommen einem schon Zweifel...
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Hallo Hansi,
ich will mal deine Aussagen so stehen lassen und diese nicht weiter bewerten.
Meine Fragen sind eher, was beabsichtigt der Vater denn zu erreichen, warum gab/gibt es keine Umgangsregelung?
Gruß
frase
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Guten Abend Frase
Wäre toll wenn du dein Feedback abgibst..
Ja das mit dem Umgang eine Absolut berechtigte frage aber ich denke wir drifften dann zu sehr ab. Nur so viel es einen Beschluss bzgl. BU bei einem Träger aber der einfach hinausgezögert wird...
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Hansi, aber nicht 1,5 Jahre. Und Kriminalität ist nicht unbedingt ein Kriterium, um ein Kind aus der Familie zu nehmen. Besonders dann nicht, wenn die Strafanzeige(n) vom anderen Elternteil kommt/kommen. Wir haben sogar Gefängnisse, in welchen Kinder bei ihren kriminellen Müttern aufwachsen. Fakt ist doch jedenfalls, dass der Vater über die Lebensumstände des Kindes gar nichts weiß. Und das schwächt seine Position enorm. Und du hast uns immer noch nicht die Frage beantwortet, was der Vater nun eigentlich will. Wie lautet denn der genaue Antrag bei Gericht?
TK