Umgangsklage trotz BU

  • Folgender Sachverhalt:

    Trennung innerhalb der Schwangerschaft, weil KV das Kind nicht wollte. Monatelange Prozedur über das Jugendamt bis die Vaterschaft anerkannt wurde , Unterhalt etc.


    Interesse am Kind war monatelang nicht vorhanden. Der KV lehnte das Kind weiterhin ab. KV hat außerdem ein Alkoholproblem / Strafverfahren deswegen laufen ebenfalls

    Als das Kind 2 war meldete sich besagter KV dann beim Jugendamt und forderte selber begleiteten Umgang. Als endlich ei e Trägerschaft gefunden wurde , lehnte er den BU auf einmal wieder ab. Nach vielen Gesprächen fand der BU dann trotzdem statt, allerdings meldete sich der KV nach 3 Terminen bereits nicht mehr. Der BU läuft offiziell noch bis Ende des Jahres. KV reichte nun allerdings eine Umgangsklage bei Gericht ein in dem er Umgangsforderungen wie alle 14 Tage von Fr- So oder im Sommer 3 Wochen.

    Kind ist 3 und kennt den KV gar nicht.


    Jemand einen ähnlichen Fall, wo der KV Umgang einklagt obwohl BU noch läuft?

  • Hallo LilaLaune,


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht seinem Antrag folgen könnte.


    Er hat doch zunächst die Möglichkeit mit dem betreuten Umgang.


    Er muss nachweisen ob er dies zunächst auf "die Reihe" bekommt?


    edy

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  • Die Klage vom Amtsgericht habe ich bereits erhalten und muss mich dazu äußern. Ebenfalls wurde das Jugendamt und die Umgangsbegleitung vom Amtsgericht angeschrieben und müssen sich zum Sachverhalt äußern.


    Frage ist natürlich nun, was jetzt passiert und wenn es wieder zurück zum BU geht , ob der KV einen neuen Träger verlangen kann. Dann fangen wir allerdings wieder von vorne an

  • Hi,


    BU und Übernachten beim Vater, das sind zwei verschiedene Sachen. Ziel des BU ist es ja auch, letztlich zu eben Übernachtungsregelungen zu kommen. Das Kind soll ja am Leben des Vaters teilnehmen. Und das Leben des Vaters findet nun mal nicht in einem Begegnungsraum in einer sozialen Stätte statt. Natürlich kann der Träger gewechselt werden, wenn es bei einem nicht klappt und noch andere diesen Service anbieten. Aber, BU ist immer eine vorübergehende Sache. Und da in einem Monat diese Aktion ohnehin ausläuft, ist es doch sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, wie es weitergehen soll.


    Herzlichst


    TK

  • Der KV hat die Termine zum BU aber gar nicht wahrgenommen. Das Kind nennt den KV immer noch "ein Mann" und hat keine Ahnung, wer er ist.


    Nun fordert der KV aber über das Amtsgericht mit sofortiger Wirkung 3 Tage am Stück alleine.


    KV hat den BU übrigens bekommen, weil er laut eigener Aussage nicht in der Lage ist , das Kind alleine 2-3 Stunden zu versorgen.

  • Hi,


    das alles ändert nichts an meiner Einschätzung. BU und Übernachtungsumgang sind letztlich zwei verschiedene Streitgegenstände. Man kann das eine geltend machen, auch wenn das andere noch läuft. Worauf ich hinaus will: es ist eine neue Regelung zu finden. BU hat irgendwie nicht geklappt, das Kind ist älter, ganz sicher wird das Gericht entscheiden, dass das Ganze nicht von jetzt auf gleich läuft, sondern es wird eine Übergangsphase geben.


    TK

  • Kann das Gericht denn überhaupt eine Regelung dazu treffen , solange keinerlei Bindung vorhanden ist?


    Es gab ja bereits eine Regelung, dass wenn beim BU ein guter Kontakt aufgebaut wird, das Kind dann 1 Tag die Woche alleine zum KV geht und das Ziel eben dann auch zb mal 5 Tage beim KV Urlaub macht.


    Da der KV aber ja bereits nach 4 Terminen schon wieder die Lust verloren hat , ist es eben dann auch gescheitert mit dem Urlaub

  • Klar kann das Gericht eine Regelung treffen, auch ohne Bindung. Andernfalls würde ja ein Aufbau einer Beziehung überhaupt nicht möglich sein. Das Gericht wird sich überlegen, wie der Aufbau aussehen kann. BU war wohl nicht so eine tolle Sache. Aber, wie ich schon schrieb, von jetzt auf gleich wird da nichts passieren.


    Tk

  • Aktuell sollen sich ja alle erstmal schriftlich äußern. Kennt einer den genauen Ablauf, woe es dann weiter geht und woe lange es dauert. Laut Antrag soll ja angeblich schon nächstes Wochenende voller Umgang stattfinden.


    Des weiteren plädiert der KV auf Ferienregelungen. Da das Kind erst 3 ist, gibt es natürlich keine Ferien sondern nur Schließzeiten außerhalb gewünschter Ferien.


    Wie wird das gehandhabt, wenn KV für nächstes Jahr Umgangswochen fordert , die wir bereits anders verplant haben bzw Urlaub gebucht?


    Ist es wirklich in Wohle des Kindes , wenn es dann 6 Wochen im Sommer nicht am Kindergarten teilnimmt, weil beide Elternteile mit dem Kind gestaffelt Urlaub machen?


    Sorry aber da ich noch nie in dieser Situation war, schwirrt mir natürlich ordentlich der Kopf.


    Wenn das Kind bereits im Schulalter Oder kurz davor wäre und beide eine normale Bindung hätten, wäre es natürlich optimal, sich komplette Ferien 50/50 zu teilen aber das Kind ist halt 3 und der KV ein quasi "fremder" Mann mit Alkoholproblem

  • Du machst dir viel zu viele Gedanken. Am nächsten Wochenende wird gar nichts passieren. Das Gericht wird in aller Ruhe prüfen, wie Kindeswohl und Elternvorstellungen zu vereinbaren sind. Das gilt für den regelmässigen Umgang, aber auch für den Urlaubsumgang. Genau schauen, welche Hinweise das Gericht gibt, und dann sieht man weiter.


    TK

  • Na, das klingt doch ganz vernünftig.


    Ich würde eine Zweistufenregelung anstreben. Eine Eingewöhnungsphase und dann die endgültige Regelung für diese Lebensphase. Was auch wichtig ist, das ist eine Regelung für Ausfälle zu treffen. Soll nachgeholt werden? Wenn grundlos verschoben/aufgehoben wird, wie händelt man das? Ist gerade bei so etwas unzuverlässigen Elternteilen wichtig. Und wann wird der Umgang erst einmal ganz eingestellt? Wenn der Vater sich wie lange nicht kümmert? Diese Problematik wird auch von Gerichten und Anwälten häufig übersehen. Einfach weil vor Gericht ierscheint man natürlich wahnsinnig zuverlässig.


    TK

  • Vielen Dank für diese Gedankengänge. Ich werde mir deine Tipps dazu notieren. Unser UB hat schon etwas ähnliches gesagt, nämlich dass bei Weiterführung alles vorab schriftlich erfolgen wird und beide Parteien dann unterschreiben müssen. Er war leider auch sehr schockiert über die Klage und hätte nie damit gerechnet, obwohl ich genau das vorab angekündigt habe. Der Mann mit den 2 Seiten

  • Hallo LL,


    ist für dich natürlich alles etwas befremdlich, das sehe ich auch so.

    Der Vater sollte aber die Möglichkeit haben die Beziehung zum Kind aufzubauen.


    Ob das jetzt besser klappt wird sich zeigen, das Kind wird ja auch älter und es ändern sich natürlich auch die Umstände.


    Noch ein kleiner Tip, schreibe dir alles , was mit dem Umgang zu tun hat, in ein Buch oder erfasse es anders.

    So bekommt man auch besser die Argumente sortiert, wenn es mal eine neue Entscheidung gibt.


    Deine Planungen für das kommende Jahr solltest du dann auch vortragen, du hast dir Gedanken gemacht, das sollte Berücksichtigung finden.


    Gruß


    frase

  • Frase, das mit dem betreuten Umgang ist so eine Sache. Wir brauchen diese Institution. Ganz ohne Zweifel. Aber viele Umgangselternteile und auch Kinder kommen damit nur schwer oder gar nicht zurecht. Ich würde es vermutlich auch nicht. Ich empfehle eigentlich fast immer, mit kurzen Ausflügen auf den Spielplatz zu beginnen, das dann erweitern mit einem Besuch einer Eisdiele, den Zoo, irgend so etwas. Dann sollte das Kind ein paar Stunden mit zum Papa, so rutscht man dann quasi spielerisch in einen normalen Umgang rein. Ich kenne auch Fälle, da führ man zum Bahnhof und schaute sich mit Freude Züge an, oder zum Flughafen. Auch das Schwimmbad ist etwas, was Freude macht. Wichtig ist eines: Kind und Vater müssen die Chance haben, sich persönlich kennen zu lernen, auch mal Fehler zu machen, ohne dass gleich der erhobene Zeigefinger des Beobachters kommt.


    Vielleicht sind das ein paar Anregungen, wie man den zweiten Versuch des Aufbaus einer Beziehung starten kann?


    TK

  • Dir ebenfalls danke für deine Tipps.


    Er hat tatsächlich immer wieder neue Chancen bekommen und es war jedes Mal der selbe Ablauf. Nach 2 -3 Terminen verlor er wieder das Interesse und verschwand für 4-5 Monate.


    Da ich bereits in der Schwangerschaft mich an einer Beratungsstelle gewendet habe , wusste ich das mit den Notizen zum Glück.


    So sind in 3 1/2 Jahren gute 34 Seiten zusammen gekommen mit Datum und Vorfällen. Also jedes Gespräch usw.


    Die Frage ist nun natürlich. Liest sich das einer durch ? (Das Jugendamt hat es zb nicht getan)


    Wird mir so eine Dokumentation nachher negativ ausgelegt ?


    Meinungen gibt es dazu ja viele.

  • Lieber Timekeeper,

    Ich verstehe deine Ambition solche Sachen alleine und ohne BU zu klären. Allerdings lehnt der KV jeglichen Kontakt zu mir ab und zum anderen hält er sich nie Ansprachen , lügt ständig und ist halt unzuverlässig. Spreche ich das an, verleugnet er es.

  • Hi,


    nein eine Dokumentation an sich wird nicht negativ ausgelegt. Du musst sie im Augenblick auch nicht vorlegen. Aber sie kann wichtig werden. Es ist bei Gericht wesentlich überzeugender, wenn man nicht sagt, er kam häufig zu spät. Aber wenn du sagen kannst, er kam am ....., am ...... zu spät, dann ist das doch wesentlich griffiger. Lass dich nicht verunsichern. Und sorge dafür, dass auch geregelt wird, wie zu verfahren ist, wenn er eben seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Umgang mit dem Vater ist wichtig für das Kind und wird dir als Entlastung auch gut tun. Aber, er muss verlässlich durchgezogen werden.


    TK

  • Wir haben gleichzeitig geschrieben. Auch direkten Kontakt, den kann man reduzieren. Muss nicht ständig sein. Das Kind ist in einem Alter, in welchem es auch die drei Schritte von Wohnungstür bis Hauseingang alleine gehen kann. Glaub mir, das kann funktionieren. Der Rest kann schriftlich erfolgen. So eine Null-Kontakt-Lösung bei der Übergabe des Kindes entspannt auch die ganze Situation.


    Ich würde es versuchen. Wichtig ist, rein taktisch gesehen, dass du nicht nur widersprichst oder schwammig erklärst, das es nicht funktioniert. Biete ein Konzept an, ich habe mich ja bemüht, insoweit Anregungen zu geben. Er wird kein Konzept haben. Achte also darauf, dass du dich in die stärkere Position manövrierst. Das sollte nicht allzu schwer sein. Also nicht grundsätzlich verweigern, sondern anbieten. Wenn es dann wirklich scheitern würde, dann hast du einmal die Sicherheit, wie dann vorzugehen ist, weil es schon im Umgangspaket drinne ist. Und zum anderen ist es dann auch einfacher, aus der fehlenden Disziplin des Vaters Konsequenzen zu ziehen.


    TK

  • Vielen vielen Dank für die vielen Anregungen. Ich werde mich da morgen nochmal ganz exakt ran setzen.

    Tatsächlich hat auch die UB dazu geraten immer ganz viel anzubieten , mit dem Wissen das er es nicht annehmen wird. So hat man quasi wieder ein Punkt gegen ihn. So traurig es am Ende auch ist.