Wer legt fest, wo die Kinder leben

  • Hallo,

    seit meiner Trennung stelle ich mir immer wieder die Frage, wer eigentlich bestimmt, wo die Kinder eigentlich leben? Reicht es hier aus, einfach Tatsachen zu schaffen? Einfach mal mit den Kindern ausziehen und sagen, ist nur für kurze Zeit. Gibt es ein ungeschriebenes Gesetz, dass die Kinder immer bei der Mutter leben? Meine Kinder waren bei der Trennung leider noch recht jung (5 bis 7)

    Seit Beginn der Trennung habe ich versucht, dass meine Kinder gleichberechtigt viel Zeit bei mir verbringen. Dies möchte die Mutter aber bis heute nicht. Wieso hat der Vater nicht dieselben Rechte wie die Mutter? Meine Kinder leben bereits ca. 40% des Jahres bei mir, der Sprung auf die 50% ist also nicht sehr groß. Ein Verfahren zu diesem Thema habe ich bereits verloren. Obwohl alle drei Kinder gefragt wurden und sie bestätigt haben, mehr Zeit mit mir verbringen zu wollen, hat die Richterin entschieden, dass alles so bleibt wie es ist.


    Freue mich über Hinweise.

  • Hi,


    und erst einmal herzlich willkommen bei uns hier im Forum.


    So, nun zu deinen Fragen. Es ist schwer, hier auf den Punkt zu antworten, weil jeder Fall anders ist und insoweit immer Einzelfallentscheidungen zu treffen sind. In Fällen wie diesen steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt. Dies bedeutet, dass im Streitfall das Gericht unter Zurückstellung der Rechte der Eltern eine möglichst kindgerechte Entscheidung zu fällen hat. Die kann das sog. Wechselmodell sein, also die Kinder sind hälftig bei beiden Elternteilen. Das klappt aber häufig nicht so recht, einfach weil gerade bei Schulkindern da doch ein erhebliches Organisationstalent da sein muss, und zwar auch bei den Kindern. Und Schulkrempel ständig packen, voraussehen, was man wo benötigt, ist halt schwierig. Und wenn dann noch Hobbies dazu kommen, Vereinsleben, Kumpels, da stoßen häufig alle Betroffenen (auch die Eltern) an ihre Grenzen. Auch müssen die Eltern sehr dicht beieinander leben, auch sonst kaum realisierbar.


    Man sollte sich klar machen, dass wir ca. 12 Wochen Schulferien im Jahr haben, dazu kommen noch die Brückenferientage. Da kommt doch gerade bei älteren Kindern auch das Modell "seltener, dafür aber länger" in Betracht. Irgendwie funktioniert das häufig stressfreier und dafür besser.


    Und, es gibt auch sehr viele alleinerziehende Väter. Nur, in ganz vielen Familien wird ja immer noch das klassische Modell gelebt. Mutter bleibt (überwiegend) zu Hause, Vater kämpft draußen im feindlichen Leben. Und da kommt die Kontinuität der Erziehung, die Hauptbezugsperson gerade bei kleineren Kindern ins Spiel. Wenn nichts dagegen spricht, wird man keinen Wechsel veranlassen.


    Theoretisch muss man sich vor einer Trennung über den Verbleib der Kinder einigen. Wenn nicht, ist das Gericht gefragt. Nur, so eine Entscheidung kann mit Begutachtung u.s.w. schon mal ein bis zwei Jahre dauern. Und so ein Schwebezustand, das geht eben nicht. Hier klaffen Theorie und Wirklichkeit, und selbst mir fällt nicht ein, wie man das abändern könnte. Es werden also Fakten geschaffen, die dann gegebenenfalls im Gerichtsverfahren zu korrigieren sind, für Notfälle gibt es ja das Eilverfahren.


    Noch etwas: Umgangsregelungen sind immer Regelungen auf Zeit, einfach, weil sich die Bedürfnisse von Kindern und Eltern ändern. Auch das bitte nicht aus den Augen verlieren.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo

    Ein Verfahren zu diesem Thema habe ich bereits verloren. Obwohl alle drei Kinder gefragt wurden und sie bestätigt haben, mehr Zeit mit mir verbringen zu wollen, hat die Richterin entschieden, dass alles so bleibt wie es ist.

    Was wolltest du denn erreichen?

    Das Familiengericht versucht das Kindeswohl zu berücksichtigen.


    Dann waren eben die Argumente der Mutter stärker als deine und die Wünsche deiner Kinder.


    Gibt es neue Umstände, dann kann neu verhandelt werden.

    Stabilität wird beim Umgang recht hoch bewertet, daher sind Änderungen immer schwer zu erreichen.


    Gruß


    frase

  • Hallo Vater2023,


    um was geht es dir bei den 10%, die die Kinder bei dir weniger verbringen ?


    Bei einem Wechlmodell 50;50 , hebt sich der zu zahlenden Unterhalt nicht automatisch auf.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo, es geht mir darum mehr Zeit mit meinen Kinder zu verbringen. Auch eine andere Aufteilung wäre wünschenswert. Z.B. ein Wochenweiser Wechsel. Liebe Grüße

  • Wie alt ist denn die Gerichtsentscheidung und was hat sich seitdem geändert?


    TK

    Also :) Über den Hauptwohnort gab es noch kein Verfahren. Es gab aber 2019 ein Verfahren in dem ich das Aufenthaltbestimmungsrecht beantragt habe. Mein Anwalt war der Meinung, fordere mehr wie du eigentlich haben möchtest. Heute denke ich es wäre besser gewesen genau das zu fordern, was ich wollte. Aber hinterher .... Am Ende habe ich gegen 4 Frauen gekämpft. RichterIn, MitarbeiterIn vom Jugendamt und VerfahrensbeiständIn + Mutter. Geändert hat sich im Kern nicht viel. Die Kindsmutter hat einen neuen aber sonst nichts was von Belang wäre.

  • Hi,


    ich weiß nicht so genau, was du mit Hauptwohnort meinst. Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, der bestimmt letztlich, wo die Kinder leben. Falls du den "Hauptwohnsitz" meinst, das ist ein Begriff aus dem öffentlichem Recht, genauer gesagt aus dem Melderecht. Ein Mensch ist dort zu melden, wo er sich überwiegend aufhält/wohnt. Hat also mit Familienrecht gar nichts zu tun, man kann aus der Meldeadresse keinerlei familienrechtliche Ansprüche herleiten.


    Und bitte, es gibt nichts dünneres als die Geschlechterkeule heraus zu holen. Das ist völlig neben der Sache, glaub es mir mal.


    TK

  • Hallo,

    hast du das Gefühl, den Eindruck, dass Väter im Bezug auf den Umgang mit seinen Kinder gleichberechtigt behandelt werden?

    Mir ist nicht bekannt, dass eins der elterlichen Rechte jemand zugeteilt wurde. Meines Wissens nach betrifft das auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es mag aber sein, dass ich diese "Kleinigkeit" in einem der Urteile überlesen habe.

    Liebe Grüße

  • Hi, es gibt alleinerziehende Väter. Wieso nicht? Das ist gesetzlich vorgesehen und ich kenne auch etliche. Das Problem ist doch ein ganz anderes. Es ist immer noch üblich, dass Mütter die ersten intensiven Jahre der Betreuung übernehmen. Und dann kommt da der Gesichtspunkt der Kontinuität der Erziehung rein, und die ist in den ersten Jahren sehr wichtig für das Kind. Die Eltern haben sich gemeinsam für dieses Modell entschieden. Und dann müssen auch beide (!) im Fall der Trennung die Konsequenzen dafür tragen.


    TK