Kind wird 18J. Sollte der KU auf das Konto des Kindes?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage wer das Geld für Kindesunterhalt bekommen sollte:

    Mein Sohn wird im Dezember 18 Jahre alt. Bislang habe ich das Geld an meine Ex-Frau bezahlt.

    Wenn mein Sohn im Dezember 18 wird, würde ich das Geld gerne auf das Konto von meinem Sohn überweisen.Dann weiß er auch selber was ich wirklich verdiene und wieviel Geld fließt. Leider gab es von Seitens meiner Ex bei der Trennung die Aufforderung,

    das doppelte (also 800 Euro) zu zahlen. Das KU ist ja das mindeste was ich zahlen muss.

    Laut Düsseldorfer Tabelle sind es 407€ (Kindergeld ist schon abgezogen) bei einem Nettoverdienst von 2400€.

    Wie macht ihr das mit der Überweisung?

  • Meines Wissens muss man sogar das Geld an das Kind direkt überweisen, außer man hat einen schriftlichen Beleg des Kindes, dass es etwas anderes wünscht.

    Ich würde das so machen und beiden eine Nachricht darüber schicken.

  • Guten Morgen Max,


    hast du über den Unterhalt einen Titel unterschrieben?

    Ist bei der Berechnung ab 18 auch das Einkommen der Mutter berücksichtigt?


    Wenn du einen guten Kontakt zu deinem Sohn hast, dann würde ich es mit ihm besprechen.


    Das Geld würde ich, wie es Gauss vorschlägt, dann auf das Konto des Sohnes zahlen.


    Gruß


    frase

  • OK, dann werde ich das Geld auf das Konto von meinem Sohn überweisen.

    Er wird aber erst nächsten Monat 18. Die Überweisung des Unterhalts mache ich immer am 31. des Monats.

    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich am 30.11 schon das Kundesunterhalt für nächsten Monat überweise, also 407 Euro,

    oder erst in einem Monat!? Ist das Unterhalt immer für den nächsten Monat?


    Ich kenne das Gehalt von meiner Ex nicht, wird aber nicht sehr viel sein. Sagen wir mal, sie verdient Netto so um die 1200 Euro.

    Wie würde ich es einberechnen?

  • Ich kenne das Gehalt von meiner Ex nicht, wird aber nicht sehr viel sein. Sagen wir mal, sie verdient Netto so um die 1200 Euro.

    Wie würde ich es einberechnen?

    1200 gar nicht, denn 1400 ist Selbstbehalt.

    Insofern zählt nur dein eigenes Gehalt.

  • Ach, eine Frage habe ich doch noch: In der Ehe haben wir uns etwas verschuldet (neue Küche, Waschmaschine, Trockner....).

    Ich hatte 1 Jahr vor unserer Trennung einen Kredit aufgenommen, der alle anderen Kredite abgelöst hat.

    Diesen Kredit zahle ich immer noch (in 2 Jahren ist alles abbezahlt).

    Wird so ein Kredit in das Kundesunterhalt mit einberechnet?