Unterhaltsfragen

  • Guten Servus liebe Forengemeinde,



    ich hätte ein paar Fragen bezüglich des Unterhalts.


    Zu meiner Situation:


    Ich habe eine Tochter, die nicht bei mir lebt. Sie lebt bei ihren Großeltern, da die Mutter verstorben ist und die kleine praktisch bei denen groß geworden ist. Leider gab es bis dato keinen Kontakt zur Kleinen, da die Mutter dies nicht gewünscht hat (...).


    Nun (stand: heute) habe ich meine Tochter getroffen, der Kontakt steht und ich zahle nach wie vor Unterhalt, habe aber, seit diese neue Situation besteht keinerlei Post bekommen, wie viel ich zahlen soll, sondern lediglich, dass ich nicht mehr an das zuständige Jugendamt überweisen soll. Ich habe freiwillig das Geld einfach direkt an die Großeltern überwiesen, + entsprechenden Verwendungszweck.


    Jetzt habe ich von den Großeltern erfahren, wie viel ich zahlen soll, es handelt sich genau um 100 Euro weniger als ich bisher gezahlt habe. Ich bekam kein Schreiben vom Jugendamt und auch von sonst keinem Amt.


    Nach einem längeren Telefonat mit dem Jugendamt habe ich heute feststellen müssen, dass die noch keine Aufforderung herausgeschickt haben und auch die Großeltern vermutlich noch nichts erhalten haben.

    Bei der Berechnung muss nicht nur der Satz nach Düsseldorfer Tabelle bestimmt werden, sondern das Kindergeld komplett + die Halbwaisenrente berücksichtigt werden.


    Kann mir jemand sagen, ob das korrekt ist und ob ich Anspruch darauf habe zu erfahren, wie viel die kleine bekommt (Halbwaisenrente)?

    Sonst muss ich mich immer auf die Aussagen der Großeltern verlassen. Der Unterhalt ist „Erziehungsgeld / Pflegegeld“.


    Ich hoffe, das ist nicht zu kompliziert geschrieben und es geht hervor, was ich möchte.


    :thumbsup:


    mit freundlichen Grüßen


    Jules

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen um Forum. Nun zu deiner Frage:


    Du musst alle Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen, damit du den geltend gemachten Anspruch auch überprüfen kannst. Das Jugendamt muss nicht zwingend eingeschaltet sein, es sei denn, es hat die Vormundschaft für das Kind übernommen. Wer hat denn das Sorgerecht inne?


    TK

  • Servus, vielen Dank für's willkommen heißen :thumbsup:



    Das Sorgerecht wurde den Großeltern zugesprochen, da ich meine Tochter viele Jahre gar nicht gesehen habe. Ich habe vor Gericht um ein Umgangsrecht gebuhlt, aber auch das wollte man mir nicht gewähren. Ich sollte zunächst einmal den Kontakt zu ihr aufbauen. Gut das habe ich akzeptiert und wir sind dran.


    Allein wie das mit dem Gericht ablief, war schon eine Zumutung. Ich muss quer durch die BRD fahren um zu erscheinen, bekomme einen Abend vorher Bescheid und mir wird angedroht, wenn ich nicht erscheine, ich eine saftige Strafe zahlen muss. Als Vater muss man wirklich ein dickes Fell haben. Eine Fahrt kostet mich 120 Euro, ich frage mich wie das Leute bewerkstelligen sollen, die weniger verdienen.


    Wie bekomme ich denn raus, was den Großeltern nun an Pflegegeld zusteht, ich möchte nicht weniger zahlen als ich muss, aber ich möchte den Großeltern auch nicht ihre teuren Hobbys finanzieren.


    Das Jugendamt hat mir heute gesagt, dass ich ein Schreiben von denen bekommen werde in den nächsten Wochen. Mich würde dennoch interessieren, was in meinem besonderen Fall alles berücksichtigt werden muss.

  • Bis dato habe ich 477,50 € bezahlt.


    Nun soll ich 377,50 € zahlen, weiß allerdings, dass meiner Tochter Halbwaisenrente zusteht. Die Halbwaisenrente wird doch vom Unterhalt abgezogen oder irre ich mich?


    Das Kindergeld wird in dem Fall (laut Google) ebenfalls komplett angerechnet, statt wie bisher zur Hälfte. Ist das korrekt?


    Dann wäre die Differenz doch viel größer als die 100 Euro, die man mir zugestanden hat, vonseiten der Großeltern, oder nicht?

  • Hallo Jules 123,


    wie alt ist denn die Tochter?


    Besteht eine noch gültige Judendamtsurkunfe?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)


  • Meine Tochter ist 14 Jahre alt, wird bald 15. Die Urkunde habe ich damals machen müssen, das Jugendamt ist allerdings raus aus der Sache. Ich zahle das Geld auch direkt zu den Großeltern. Die unterstützen gerade lediglich.

  • Hi,


    die Halbwaisenrente schon, beim Kindergeld bin ich da etwas unsicher. Der BGH hat zwar vor vielen Jahren mal eine entsprechende Entscheidung gefällt, aber da im vorliegenden Fall ja eine voll sorgeberechtigte Partei da ist, könnte es auch anders ausgehen. Da müsste man sich in den Einzelfall vertiefen.


    Aber, der erste Schritt bleibt doch. Man muss erst einmal rechnen und dafür benötigt man Zahlen, die nachvollziehbar sind. Also, konkrete Kenntnis über die Rentenhöhe.


    TK

  • Vielen lieben Dank für die schnelle Reaktion. Habe heute einen Telefonmarathon hinter mir und jetzt wird alles regelkonform berechnet. Hatte mein Glück auch bei der Rentenkasse versucht, aber die haben mir natürlich keinerlei Informationen herausgeben wollen.


    Laut Jugendamt Mitarbeiterin wird die Halbwaisenrente nicht abgezogen, diese hätte keinen Einfluss auf meinen zu zahlenden Unterhalt. Sie sagte aber auch, dass sie sich nicht sicher wäre und dass eine Fachabteilung berechnen würde.


    Jedenfalls ist der Stein nun endlich ins Rollen geraten.

  • Hallo ,


    Zitat von aus dem Net

    Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt setzt nach § 1602 Abs. 1 BGB die Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten voraus. Dieser Grundsatz ist für minderjährige unverheiratete Kinder durch § 1602 Abs. 2 BGB dahin eingeschränkt, dass sie den Stamm ihres Vermögens nicht anzugreifen brauchen. Eigenes Einkommen des Kindes mindert jedoch dessen Unterhaltsbedürftigkeit und damit auch seinen Unterhaltsanspruch. Das gilt grundsätzlich für Einkommen jeder Art, einschließlich der nicht subsidiären Sozialleistungen. Entsprechend ist auch die der Tochter zustehende Halbwaisenrente in vollem Umfang auf ihren gesamten Unterhaltsbedarf anzurechnen.

    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Habe auch mal im "Net" nachgeguckt.

    Danach wird wohl zwischen minder- und volljährigen Kindern unterschieden.

    Bei volljährigen wird die Halbwaisenrente komplett angerechnet, bei minderjährigen nur zur Hälfte, aber einzelfallabhängig.

    Dass sie gar nicht angerechnet wird, habe ich nirgends gefunden.