Hallo
Ich bin seid ca. 1 Jahr rechtskräftig geschieden. Nun verlangt der Ex Gatte einiges von mir. Er verlangt ab Dezember 2022 nachehelichen Unterhalt. Muss mein Einkommen offen legen. Kann er wirklich dies verlangen? Er ist selbst Erwerbsminderungsrentner und hat Pflegegrad 1.
Ich bin vom fast Blind und erhalte Pflegegeld, Blindengeld, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente.
Wird das Pflegegeld und Blindengeld angerechnet? Das Pflegegeld geht ja an die Pflegepersonen. Oder greift da
§ 1610aDeckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
Es geht um Nutzungsentschädigung einer Immobilie die ich jetzt verlange. Wahrscheinlich deswegen das Verlangen nachehelichem Unterhalt.
Vielen Dank vorab für eure Antworten