Kristina B. Vor 17 Minuten
Guten Tag,
ich lebe getrennt von meinem Ex Freund mit unserem gemeinsamen Sohn zusammen. Wir waren nie verheiratet, aber er hat die Vaterschaft anerkennt und dem Sorgerecht schriftlich zugestimmt.
Mein Sohn ist 1,5 Jahre alt. Mein Ex verdient 3.100 Euro netto. Verstehe ich es richtig, in der Düsseldorfer Tabelle lediglich bei der richtigen Altersstufe zu schauen ( 0-5) und dem Nettoeinkommen und dann die Hälfte des Kindergeldes abzuziehen? Dann wären es 400 Euro Unterhalt. Ist dies richtig?
Viele Grüße
Kristina B.