Türkei Scheidung automatisch Geburtsname zurück !!!!

  • Hallo liebe Leute, mein Name ist Ayse und ich war mit einem deutschen Mann verheiratet, und bin nun nach langer Zeit von ihm geschieden. Nach türkischem Gesetz bekommt nach der Scheidung die Frau automatisch ihren Geburtsnamen zurück, auch die Papiere Dokumente werden neu ausgestellt. Ich lebe in Deutschland und besitze seit 30 Jahren eine unbefristete deutsche Aufenthaltsgenehmigung, in der noch der Ehe-Nachnahme steht, auch in den restlichen Ausweisen steht der Ehe-Nachnahme noch. Wenn ich jetzt nach Türkei reise , die dort überall meinen Geburtsnamen ändern, bekomme ich dann bei der Rückreise nach Deutschland Probleme, weil ich zu diesem Zeitpunkt ja noch die alten Ausweise habe, sehen die an der Grenze meinen geänderten Namen, so das meine Aufenthaltsgenehmigung ungültig, wird , weil ja noch der alte Name drinnen steht, und ich zur Einreise nun ein deutsches Visum benötige, um hier dann alles ändern zu können. Kennt sich da jemand aus damit ??? :?::?::saint:

  • Hi Ayse,


    erst einmal herzlich willkommen in unserem Forum.


    Nun zu deiner Frage: ich verstehe die Problematik nicht so ganz. Du hast Papiere (Urkunden), die wirksam sind. Es gibt keine automatische "Umstellung" des Namens, nur weil man geschieden wurde. Ich weiß auch nicht, wie die Behörden der Türkei von der Scheidung in Deutschland Kenntnis erhalten sollten. Da musst du uns schon ein wenig mehr berichten.


    Herzlichst


    TK

  • Ich verstehe das so, dass sie in der Türkei einen neuen Pass mit dem neuen Namen bekommt und der dann nicht mehr mit der Aufenthaltsgenehmigung übereinstimmt.

    Ich würde sagen, du solltest mit den Scheidungspapieren zur Ausländerbehörde gehen und dort eine Namensänderung für die
    Aufenthaltsgenehmigung erbitten. Oder irgendeinen Vermerk, der die türkische Namensänderung erklärt.

  • Die Antwort auf diese Frage ist komplex. Es stellt sich schon die Frage, ob türkisches Recht anwendbar ist oder ggf. bei der Eheschließung eine Rechtswahl auf deutsches Recht getroffen wurde. Grundsätzlich gibt es nach beiden Rechtsvorschriften auch beide Möglichkeiten, Fortführung Ehename oder Annahme Geburts/Mädchenname. Eine ausländische (deutsche) Scheidung müsste in der Türkei erst anerkannt werden, bevor sie Rechtswirkung entfaltet. Man sollte sich deshalb zuvorderst erst mal entscheiden, wie man in Zukunft heißen möchte und dann die notwendigen Schritte durchführen. Maßgebender Ansprechpartner hierzu könnte das Standesamt am Ort des Eheregisters sein.

  • Vielen herzlichen Dank erst mal für das Interesse an meinem Fall. Also ich bin in der Türkei gerichtlich rechtskräftig geschieden, habe den türkischen Gerichtsbeschluss und eine notarielle Deutschübersetzung davon. Auch in Deutschland bin ich rechtskräftig geschieden, mit einer notariellen türkischen Übersetzung. Das ist alles schon unter Dach und Fach. Es geht darum, ich möchte im Januar für drei Monate nach Türkei und in dieser Zeit dort die Namensänderung durchführen lassen, womit ich meinen Geburtsnamen in der Türkei wieder zurückerhalte, und der Name des Exmannes endlich gelöscht wird. Bei der Rückreise habe ich ja dann immer noch die alten Ausweise, d.h. in der Türkei heiße ich Geburtsname, und in Deutschland heiße ich Exmann Name. Bekomme ich bei der Rückreise Probleme an der Bulgarischen / Serbischen Grenze? Weil in der Aufenthaltsgenehmigung steht ja der Nachnahme des Exmannes, und wenn die in den Computer an der Grenze meine Ausweisnummer eingeben, sehen sie meinen Geburtsnamen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Grenzer so intelligent sind und das richtig deuten. Deshalb die Frage, was soll ich machen, um sicherzugehen

  • Dieses Problem lässt sich wahrscheinlich nur umgehen, indem man die Angelegenheit klärt, bevor man eine Reise antritt, z.B. in der Botschaft. Soweit die türkischen Dokumente geändert sind, können bei der Ausländerbehörde entsprechende Änderungen auch auf deren Dokumenten vorgenommen werden. Das ist vermutlich nicht zeitnah erreichbar, insbesondere nicht in weniger als einem Monat. Also bleibt einem nichts anderes übrig, als alle Dokumente mit sich zu führen. Etwas Abhilfe könnte sicher schaffen mit dem Flugzeug zu reisen statt mit dem Auto zu fahren.

  • Ok vielen Dank Tabula rasa. Ich habe heute Mittag mit dem Anwalt des türkischen Generalkonsulates in Mainz telefoniert, und ihm meine Anliegen erläutert. Er meinte, dass es kein Problem sei, ich könnte meinen Geburtsnamen in der Türkei wieder annehmen, dies würde an den Grenzen kein Problem bereiten, doch zur Sicherheit soll ich meine rechtskräftigen Scheidungsunterlagen mit führen. Wenn ich dann wieder in Deutschland bin, soll ich im türkischen Generalkonsulat die neuen Pässe beantragen, die nun meinen Geburtsnamen beinhalten. Damit soll ich dann auf die deutschen Behörden und dort dann die neuen deutschen Ausweise beantragen. Also die ausländische Frau ist immer im Nachteil, wenn es um sowas geht, der Mann ist fein raus.

  • Vielleicht im türkischen Familienrecht.


    Im deutschen Familienrecht kann auch der Name der Frau als Ehename bestimmt werden. In solch einem Fall müsste der Mann die Sache klären und die Frau wäre "fein raus". Das ist also eher kein systematisches Problem, sondern eines auf Basis eurer eigenen Entscheidungen.

  • Hi,


    ich war vorhin bei der Formulierung meiner Antwort noch von einem anderen Sachverhalt ausgegangen, nämlich von einer Scheidung in Deutschland. Ich frage mich, warum man die Namensänderung nicht in Deutschland vornehmen lässt. Dann ist man auf jeden Fall auf der ganz sicheren Seite. Ansonsten muss man sicherstellen, dass man dann in der Türkei auch mit den Dokumenten wieder den Flieger nach Deutschland betreten kann. Das ist kein familienrechtliches Problem. Ich weiß nicht, wie auf türkischen Flughäfen von wem was kontrolliert wird.


    TK