Moin an alle,
Ich habe mal eine Frage an alle.
Beeinflusst die inflationsprämie die Berechnung des Kindesunterhalts? Finde darüber leider nichts passendes im Internet.
Moin an alle,
Ich habe mal eine Frage an alle.
Beeinflusst die inflationsprämie die Berechnung des Kindesunterhalts? Finde darüber leider nichts passendes im Internet.
Grundsätzlich ist bei einer Unterhaltsberechnung das gesamte Einkommen heranzuziehen. Also auch diese Prämie.
Aber die Prämie dient ja nicht dazu sich zu bereichern sondern um die gestiegenen Lebenserhaltungskosten zu minimieren.
Das wird dir auch keiner unterstellen wollen. Allerdings ist dieser Hinweis überflüssig, da er theoretisch auf jeden Gehaltsbestandteil heruntergebrochen werden könnte. Die meisten Unterhaltsleitlinien fangen gleich mit dem Satz an: "Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte."
Man rechnet nicht alles einzeln aus, sondern nimmt stattdessen das Gesamteinkommen und belässt dem unterhaltspflichtigen Verwandten verschiedene Abzugsmöglichkeiten vom Einkommen (Steuern, SV-Beiträge, berufsbedingte Aufwendungen, ggf. Schulden) sowie verschieden hohe Selbstbehalte für die jeweiligen Fallkonstellationen.
Hi,
und beim Kind ist der Schaden doch auch zu minimieren. Das Leben wird nicht nur beim Unterhaltszahler teurer, sondern eben bei jedem.
TK
Es gilt dabei aber das STEUERPFLICHTIGE Einkommen.
Die Inflaationsprämie ist Steuerfrei.
Und das Kind hat ja letztlich bei dem Unterhaltspflichtigem auch etwas davon, wenn dort etwas von der Prämie hängen bleibt.
Bei dem Unterhaltsempfänger kann ja ebenso eine Inflationsprämie vom AG gezahlt werden.
Und wie gelangst du zu dieser Annahme?
Ein Blick in die Unterhaltsleitlinie sollte dich vom Gegenteil überzeugen. Denn dort sind zahlreiche Einnahmen exemplarisch aufgelistet, die immer steuerfrei sind und trotzdem zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählen.
Das ist auch logisch. Würde ansonsten jemand z.B. sein Einkommen aus einem Wohnvorteil + einer steuerfreien Beschäftigung + Unfallrente bestreiten, so hätte er nach deiner Beschreibung 0 € Einkommen, selbst wenn es sich dabei um mehrere tausend Euro handelt.
Natürlich kann dem Unterhaltsempfänger ebenso eine Prämie gezahlt werden. Diese wäre dann im Umkehrschluss bei der Bedürftigkeitsrechnung zu berücksichtigen und würde sich wahrscheinlich auch wirklich maßgebend auswirken im Vergleich zu den weit gefassten Tabellenstufen auf Seiten des Pflichtigen. Dort machen solche Einmalzahlungen nämlich oft überhaupt keinen rechnerischen Unterschied.
TR, volle Zustimmung. Der Denkfehler ist doch, dass "steuerfrei" oft mit geringem Einkommen gleichgesetzt wird. Dem muss aber nicht so sein. Es gibt eine Reihe von Konstellationen, die eben ein Einkommen iSd Unterhaltsrechts zum Inhalt haben, gleichwohl aber steuerfrei sind. Man kann von "steuerfrei" nicht auf "unterhaltsfrei" schließen. Hinzu kommt ja noch, dass relativ geringe Einmalzahlungen in den seltensten Fällen einen Sprung in die nächste Gehaltsstufe zur Folge haben.
TK
Ob der Unterhaltsempfänger, dies dürfte das die Personensorge ausübende Elternteil sein, selbst auch eine solche Prämie erhält, spielt so lange, wie dieses dem Kind gegenüber nicht barunterhaltspflichtig ist, was bei einem Elternteil, welches die Personensorge allein ausübt, regelmäßig der Fall ist, gar keine Rolle.
Eine Rolle könnte es aber spielen, ob mit einer solchen Einmalzahlung auch später wieder gerechnet werden kann, da man ja das zukünftige Einkommen prognostizieren möchte.
Falls das meinerseits missverständlich war, ich meinte mit Unterhaltsempfänger das Kind.
Dieses kann im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ebenfalls Corona-Prämien, Inflationsausgleichsprämien, Energiepreispauschalen usw. erhalten.
Hi,
und beim Kind ist der Schaden doch auch zu minimieren. Das Leben wird nicht nur beim Unterhaltszahler teurer, sondern eben bei jedem.
TK
Dafür wird die Düsseldorfer Tabelle ja jährlich angepasst. Hier also die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich heranzuziehen kann nicht mit gestiegenen Kosten beim Unterhaltsempfänger begründet werden.
völlige Zustimmung, EX; und die Basis der DT bzw. Berechnung des Unterhaltsanspruchs ist nun mal das vollständige Einkommen des Verpflichteten, siehe Spalte 1.
TK
...das Thema scheint alles andere als eindeutig geklärt, wenn man diese Perspektive einfließen lässt:
Link gelöscht. TK
TR, wir mögen hier keine Links; sie werden in der Regel raus genommen. Diese gilt auch für Links zu Rechtsanwaltsseiten. Nicht jeder Anwalt ist seriös; und es ist durchaus üblich, mit sehr anfechtbaren Ansichten (vorsichtig formuliert) Mandanten zu werben. Dafür gibt sich dieses Forum nicht her. Bitte hab Verständnis für unsere Haltung.
TK
...tut mir leid, bin Neuling, das war nicht meine Absicht! Wichtig erscheint mir dennoch darauf hinzuweisen, dass es hierzu offenbar noch keine verbindliche Rechtsprechung gibt und es in der Vergangenheit wohl bereits Fälle gab, in denen ähnliche einmalige Prämienarten nicht herangezogen wurden. Aber wer den Weg hierher gefunden hat, dürfte das mithilfe einer Suchmaschine auch konkret selber finden. Sorry nochmal!
Hi,
ich empfehle immer, ausnahmslos immer, die Nutzungsbedingungen VOR dem Schreiben des ersten Beitrags zu lesen. Steht nämlich ganz klar drinne. So viel dazu. Nun zu deinem sachlichen Beitrag. Zumindest in den Gerichtssprengeln, in welchen ich Einblick auch teilweise in nicht veröffentliche Entscheidungen habe, gibt es keine von der derzeitigen Gesetzeslage abweichende Entscheidung. Vom höchsten Gericht kann noch gar nichts vorliegen, einfach weil der Zeitraum zu kurz ist. Und nicht vergessen: es ist sinnlos, sich nur auf den Tenor von Urteilen zu beziehen. Man muss die ganze Entscheidung kennen, denn man vergisst leider viel zu oft, dass wir es immer, ausnahmslos immer mit Fallentscheidungen zu tun haben. Ist also alles was sehr Individuelles.
TK
Hallo,
es gibt aber ein Gerichtsurteil, worin genau Solche Prämien nicht den Unterhalt anrechenbar sind, genau dann wenn diese Einmalig gezahlt werden, also in der Regel nur einmal anfallen. In diesen Fall war es eine 8.195,-€ Jubiläumsprämie.
Siehe : OLG Stuttgard: Beschluss vom 05.08.2013 - 17 WF 152/13
Also ich bin gerade auch in einer Prüfung vom Jugendamt und der Herr dort hat die 3.000,-€ Inflationsprämie nicht angerechnet, da diese im Jahr 2024 nicht gezahlt wird.
Ich hatte auf das Urteil verwiesen, da hat er es raus genommen.
Warum nicht. Ich sehe das so wie das OLG.
MFG
Liptonice
Eine Inflationsausgleichsprämie ist mit einer Jubiläumsprämie nicht vergleichbar. Aber wie man hier mal wieder sieht, ist Unterhalt immer ein Stück weit Verhandlungssache. Es lohnt sich also einfach miteinander zu reden und Positionen auszutauschen.