Schönen Abend,
Ende November wurde im Rahmen einer Umgangsklage eon Verfahrensbeistand angeordnet. In der Anordnung steht der Name und die offizielle Adresse, der besagten Person, aber keine Nummer oder Email.
Gerichtstermin ist zwischen Weihnachten und Neujahr. Außerdem soll der besagte Verfahrensbeistand bis Ende dieser Woche schriftlich Stellung zum letzten Schreiben nehmen. Es findet aktuell zwischen beiden Anwälten ein ständiger Schriftwechsel über das Gericht statt.
So nun zum Kernproblem.
In der Anordnung steht unter anderem das Gespräche mit den Eltern und anderen Bezugspersonen geführt werden sollen.
Der angeordnete Verfahrensbeistand hat sich aber weder bei der Mutter, noch beim Kind gemeldet.
Ist das normal? Wie sollen da noch Fristen eingehalten werden? Wie verhält man sich jetzt?