Umgangsrecht Sohn

  • Hallo ihr lieben,

    Folgende Situation. Ich komme aus Österreich und mein Freund aus Deutschland. Er hat einen 1,5 Jahre alten Sohn mit einer Frau mit der er nie zusammen wahr. Eigentlich haben die Beiden sich geeinigt, dass er das Kind jedes zweite Wochenende an einem Tag für ein paar Stunden hat. Er hat kein Sorgerecht und auch keine Vaterschaftsanerkennung gemacht, allerdings wurde ein DNA Test gemacht und er ist der Vater worüber er sich auch freut.

    Alles Gut und Recht

    Leider gibt es - ich schätze wie fast überall - Probleme mit den Kontakttagen. Seit kurzem behauptet sie ständig keine Zeit zu haben weil sie wo anders schläft.

    Das erfährt er dann immer Anfangs der Woche.


    Es ist total schwer mit ihm über rechtliches zu reden weil wir beide eben nicht aus dem gleichen Land sind und es eben jeweils anders kennen.


    Wenn ich sage er soll es vor Gericht versuchen ( natürlich als letzten Ausweg) heisst es nur er müsse dann alles zahlen.


    Was muss man denn jetzt zu dem Thema wissen?


    Vielen Dank im voraus für euer Wissen!

  • Ehrlich gesagt ist an dem geschilderten Sachverhalt weder etwas gut noch etwas recht.


    Um (rechtlicher) Vater zu sein muss man in Deutschland (genau wie in Österreich) die Vaterschaft auch anerkennen. Ohne Anerkennung ist der Vater nicht mit dem Kind verwandt und hat deshalb weder ein Recht noch eine Pflicht zum Umgang.


    Selbstverständlich resultieren aus der Verwandtschaft auch gegenseitige Unterhaltsansprüche.


    Sollte die Mutter in Deutschland unter Behauptung einer ungeklärten Vaterschaft Sozialleistungen beziehen, so macht sie sich strafbar und der biologische Vater im Wissen dessen ggf. auch.


    Der erste Schritt ist deshalb eine Vaterschaftsanerkennung.

  • Hallo

    allerdings wurde ein DNA Test gemacht und er ist der Vater worüber er sich auch freut.


    Hier könnte ein Problem vorliegen ?


    Wurde der Test im privaten Auftrag oder z.B. im Auftrag eines Jugensamtes durchgeführt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    man sollte doch als ersten Schritt mal Ordnung in die Angelegenheit bringen. Es ist wichtig, dass er nicht nur der biologische Vater ist, das scheint ja so zu sein, sondern, dass er auch der juristische Vater wird. So, wenn er das irgendwann ist, dann kann man als nächsten Schritt über den geregelten Umgang diskutieren.


    TK

  • Hi,


    man sollte doch als ersten Schritt mal Ordnung in die Angelegenheit bringen. Es ist wichtig, dass er nicht nur der biologische Vater ist, das scheint ja so zu sein, sondern, dass er auch der juristische Vater wird. So, wenn er das irgendwann ist, dann kann man als nächsten Schritt über den geregelten Umgang diskutieren.


    TK

    Ja natürlich wäre eine Klarheit gut aber was danach? Was ändert sich u welche rechte hat er denn dann schon groß? Wenn ich ihn reden höre, hört es sich an als wäre eh nichts zu machen.

  • Nun, dann könnte man z.B. einen geregelten Umgang herbeiführen. Und ganz ehrlich, ich kann nicht so ganz nachvollziehen, wie er ohne formelle Feststellung der Vaterschaft Unterhalt zahlen muss. Bist du dir ganz sicher, dass da nicht wo auch immer das alles auch dokumentiert ist? Denn kein deutsches Amt (wahrscheinlich auch kein österreichisches) wird die Darlegung aller Vermögensverhältnisse fordern, wenn da nicht der Mann als offizieller Vater dokumentiert ist.


    TK

  • Das Umgangsrecht, welches erst durch rechtliche Vaterschaft entsteht, ist zwischen den Eltern privat zu organisieren. Sind die Eltern dazu nicht im Stande, können sie sich an Beratungsstellen der freien Jugendhilfeträger oder das Jugendamt wenden und um Unterstützung bitten. Funktioniert auch das nicht, kann jeder Elternteil eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

  • Hallo,


    Ja sie bezieht Sozialleistungen


    er hat einfach von sich aus nach der Tabelle bezahlt ?


    dann würde Sie einen Betrug begehen.


    oder aber wenn er Unterhalt zahlt, warum erkennt er dann die Vaterschaft nicht an ?


    edy

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  • Das Umgangsrecht, welches erst durch rechtliche Vaterschaft entsteht, ist zwischen den Eltern privat zu organisieren. Sind die Eltern dazu nicht im Stande, können sie sich an Beratungsstellen der freien Jugendhilfeträger oder das Jugendamt wenden und um Unterstützung bitten. Funktioniert auch das nicht, kann jeder Elternteil eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

    Ah verstehe das hört sich dich gut an. Entstehen dadurch kosten?

  • Danke muss ich nochmal fragen. Ich weiß nicht er scheuht sie wie der teufel das weihwasser

  • Die außergerichtliche Klärung und Beratung ist überall kostenlos.


    Lediglich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes oder des Gerichts ist kostenpflichtig.

  • Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wurde, ist keine Regelung des Umgangs möglich.


    Ansonsten sind die gerichtlichen Gebühren eines Umgangsverfahren überschaubar. Es besteht kein Anwaltszwang. Die Inanspruchnahme eines Anwaltes ist dann aber meist mit vierstelligen Kosten verbunden. Darüber muss man sich hier aber derzeit noch keine Gedanken machen, weil das erst ein später Schritt wäre, den man nicht vor den ersten Schritten machen kann.