TR, volle Zustimmung. Ich staune immer wieder, dass die Idee, man könne durch Steuerklassenwahl irgend einen Einfluss auf die Höhe der Unterhaltszahlungen nehmen oder auch die Höhe der Steuerabführungen insgesamt beeinflussen, nicht aus den Köpfen herauszubekommen ist. Im ersten Fall wird dann mit einem fiktiven Netto-Einkommen gerechnet, im zweiten erfolgt die Korrektur über den Jahresausgleich. Lediglich bei Elterngeld macht es Sinn, dass derjenige, der demnächst zu Hause bleibt vorher die Steuerklasse wählt, die die höchste monatliche Auszahlung sicher stellt.
TR, ich habe das Gefühl, dass Ellie trotz unserer Bemühungen hier das System nicht mal im Ansatz verstanden hat bzw. verstehen will. Sie will sich im Ergebnis ihre Lebensplanung (eingeschränkte Berufstätigkeit) von einem fremden Kind mit finanzieren lassen, und das geht gar nicht.
TK