Anspruch auf Unterhalt ?

  • Hallo,


    Ich wollte mich gern einmal vorher informieren, bevor ich vielleicht zum Anwalt gehe.
    Die Sachlage sieht so aus, dass ich (23 Jahre alt) seit September 2009 studiere (mein erster Bildungsweg). Mein Vater hat mir bis Ende 2008 Unterhalt gezahlt und dann eingestellt. Er reagiert auf keine Briefe etc und seine Daten für ein BAföG Antrag legt er auch nicht offen. Ich lebe noch bei meiner Mutter und bekomme von ihr finanzielle Unterstützung in Form meines Kindergeldes.


    Nun ist die Frage, ob mein Vater rechtlich gesehen für mich noch Unterhalt zahlen müsste, denn meine Regelstudienzeit ist bis 2012.



    Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe,
    Lilith86

  • Hallo,


    bis zum Ende der Regelstudienzeit muss dein Vater grundsätzlich Unterhalt zahlen. Es sei denn, er ist nicht leistungsfähig. Dann würdest du aber BAfög bekommen.
    Du kannst auch zum BAfög Amt gehen und dort einen Antrag stellen und denen mitteilen, dass dein Vater die Daten nicht rausrückt. Dann hast du wenigstens die Fristen gewahrt.


    Gruss