Hallo,
mein Ehemann hat mit seiner Ex-Frau 2 minderjährige Kinder. Mein Mann und ich haben ebenfalls ein minderjähriges Kind.
M. E. wird das „neue“ Kind bei der Unterhaltsberechnung fiktiv mit eingerechnet. Meine Frage: muss hier das Kindergeld ebenfalls hälftig oder in voller Höhe abgezogen werden? Bzw. ist mir nicht ganz klar in welcher Höhe das „neue“ Kind berücksichtigt werden muss. Nach meiner Berechnung würde sich ein Mangelfall ergeben. Vielen lieben Dank vorab!