Umgang im Sorgerecht / Unterhaltstitel

  • Hallo, habe eine Frage: wenn der Umgang bei einer Trennung nicht zufriedenstellend läuft, sprich es nicht zu regelmäßigen Treffen zwischen Kind und Vater kommt und eine Entfremdung droht, kann man die Unterzeichnung des Unterhaltstitels abhängig machen ?

    Vielen Dank

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Kurze Antwort auf kurze Frage: man kann alles machen, was man will, grundsätzlich. Die Frage ist doch, wie die Folgen sind. Und da würdest Du den Kürzeren ziehen, wenn es zu keiner Einigung kommt. Teures Unterhaltsgerichtsverfahren, welches du verlieren würdest. Such dir fachkundige Hilfe.


    TK

  • Im Detail der Unterhaltsberechnung und Ausnahmefällen kann ein Zusammenhang zwischen Umgang und Unterhalt bestehen. Aber nicht bei der grundsätzlichen Unterhaltsberechtigung oder dem Rechtsschutzbedürfnis des Kindes nach einer Titulierung des Unterhaltes. Wenn dein einziger Einwand gegen eine Unterhaltsforderung oder eine Titulierungsaufforderung also der mangelhafte Umgang ist, so wirst du damit scheitern.

  • Das sind doch aber ganz andere Fälle, in denen ein Zusammenhang zwischen Unterhaltszahlungen und Umgang besteht. Was hier geplant ist, das geht gar nicht: entweder ich kann das Kind nach meinen Vorstellungen sehen oder ich zahle keinen Unterhalt. Da könnte man sogar auf die Idee kommen, dass wir es mit einer strafrechtlich relevanten versuchten Nötigung zu tun haben. Und das dürfte nicht unbedingt die Bereitschaft des Gerichts fördern, ihm einen intensiven Umgang mit dem Kind zu ermöglichen.


    Hier sind beide Problemkreise getrennt zu regeln. Und bitte nicht vergessen: Umgangsregelungen sind immer Regelungen auf Zeit, die Bedürfnisse der Kinder und auch der Eltern ändern sich im Lauf der Jahre, da wird es immer mal Abänderungen geben. Und auch nicht vergessen, dass Regelungen getroffen werden sollten für den Fall, dass das Kind mal verhindert ist.


    TK