Hausverkauf in der Ehe

  • Hallo,


    ich benötige mal Hilfe.

    Sachstand.

    Ich bin mit meiner Frau seit 2018 verheiratet, 1 Kind 5 Jahre. 2018 Haus gekauft. Ich stehe mit 70% und sie mit 30% im Grundbuch. Trennung im Mai letzten Jahres. Sie ist jetzt vor einem Monat ausgezogen. Haus steht zur Zeit leer, da ich zu meiner neuen Partnerin gezogen bin. Ich möchte das Haus verkaufen, weil ich alle Unkosten seit der Trennung alleine bezahlen muss, weil sie sich weigert. Jetzt stimmt sie aber nur einem Verkauf zu, wenn ich sie ausbezahle. Wenn ich dieses jetzt machen würde, jedoch in der Ehe das Haus dann verkaufe, hat sie dann nochmal Anspruch auf Geld, obwohl ich sie bereits ausbezahlt habe?


    Danke und liebe Grüße

  • Hallo Andres,


    Man sollte zuerst ermitteln was das Haus bei einem Verkauf ( minus Restkredit) einbringen würde).


    Warum wurde die Grundbucheintragung 70:30 gewählt?


    Wenn ich dieses jetzt machen würde, jedoch in der Ehe das Haus dann verkaufe, hat sie dann nochmal Anspruch auf Geld, obwohl ich sie bereits ausbezahlt habe?


    Ein Notar sollte einen "Auszahlungsvertrag/ Übertragungsvertrag " anfertigen, in dem steht:" mit der Auszahlung" sind jede evtl. weiteren Zahlungen ausgeschlossen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Ich denke, deine Frage bezieht sich auf den Zugewinnausgleich. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bedeutet das, dass alles in der Ehe erwirtschaftete letztlich geteilt wird. Also nicht nur Gewinn aus dem Hausverkauf, sondern, was auch ansonsten da ist. Für die Scheidung benötigt einer von euch ohnehin einen Anwalt. Ich würde den schon jetzt mandatieren, eine vernünftige Berechnung insgesamt aufstellen lassen, denn das kann noch kompliziert werden. Es geht ja nicht nur um die Aufteilung des Kaufpreises fürs Haus (70% zu 30%), sondern auch um die Verrechnung des in der Ehe erwirtschafteten Gewinns, und der wird ja hälftig aufgeteilt. Natürlich kann man auch jede andere Regelung treffen, wir haben ja Vertragsfreiheit. Nur, m.E. sollte man insoweit ein abschließendes Paket schnüren, das ist dann schon mal eine Baustelle weniger und führt in der Regel auch zu einer problemloseren Scheidung.


    Herzlichst


    TK