Hallo liebes Mitglieder,
folgende Frage:
Ich habe Unterhaltsrückstände von 2020 bis Okt 21 (Differenz zum Unterhaltsvorschuss) bei der Kindsmutter. Den UHV zahle ich in Raten an das Jugendamt zurück. Den gesamten Rückstand bei der Mutter im Januar.
Bei der Rückstandsberechnung vom Jugendamt ist der Kinderbonus von 2020 nicht berücksichtigt. Kann ich diesen eigenhändig geltend machen und den Betrag um die 150 kürzen?
danke für eure Einschätzung.