Berücksichtigung Kinderbonus bei rückständigem Unterhalt

  • Hallo liebes Mitglieder,

    folgende Frage:

    Ich habe Unterhaltsrückstände von 2020 bis Okt 21 (Differenz zum Unterhaltsvorschuss) bei der Kindsmutter. Den UHV zahle ich in Raten an das Jugendamt zurück. Den gesamten Rückstand bei der Mutter im Januar.
    Bei der Rückstandsberechnung vom Jugendamt ist der Kinderbonus von 2020 nicht berücksichtigt. Kann ich diesen eigenhändig geltend machen und den Betrag um die 150 kürzen?


    danke für eure Einschätzung.

  • Hallo,

    Nein, kein Mangefall. Es besteht ein rechtskräftiger dynamischer Titel von Juli 2022 in Höhe des Mindestunterhalts. Für UHV besteht Ratenzahlung. Für die Differenz zum UHV eine Rückstandsberechnung an die Kindsmutter ohne Berücksichtigung des Bonus von 2020 und 2021.

  • Ich schließe mich der Auffassung von Trotha an. Eine Information an den Gläubiger über den Abzug sollte jedoch erfolgen. Im Jahr 2021 gab es übrigens einen weiteren Kinderbonus.