Hi,
etwas deutlicher formuliert: wir leisten keine Beihilfe zur Implementierung von rechtswidrigen Zuständen. Man hat auch nach der Trennung mit dem letztlich ja noch gemeinsamen Geld sorgfältig umzugehen. Tut man das nicht, kann es durchaus sein, dass man so behandelt würde, als hätte man sich gesetzeskonform verhalten. Also die abgezweigten Gelder mit in die Berechnungen zugunsten der Frau einfließen.
Es ist in der Tat zwischen dem Unterhalt zu unterscheiden, den der Mann aufgrund der Ehe und des geringeren Einkommens der Frau an sie zu zahlen hat und dem Unterhalt, der zu zahlen ist, weil ein kleines Kind da ist. Der Trennungsunterhalt/nacheheliche Unterhalt ist befristet, u.a. von der Dauer der Ehe, kann aber auch bei Ehen von relativ kurzer Dauer dazu führen, dass über die Scheidung hinaus zu zahlen ist.
Der Betreuungsunterhalt muss häufig wesentlich länger gezahlt werden, denn nicht jedes Kind kann mit 3 einmal die volle Fremdbetreuung verkraften, zum anderen sind die Öffnungszeiten der Kitas häufig nicht mit den berufsbedingten Betreuungsbedürfnissen der Mutter vereinbar. Aber auch hier der Trost: auch diese Verpflichtung ist zeitlich begrenzt, denn Kinder haben die wohltuende Eigenschaft, zu wachsen und selbständiger zu werden. Und der Betreuungsunterhalt ist in der Regel wesentlich geringer als der nacheheliche Unterhalt.
TK