So lange Du Darlehensnehmer bist, solltest Du auch als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen bleiben.
Andernfalls könnte dir die Sache entgleiten. Die Zeit arbeitet hier ja für Dich.
Ich sehe hier nicht, dass hinsichtlich des Hauses die Zeit drängt und hier etwas über das Knie gebrochen werden muss.
So lange die Frau allein tilgt, sehe ich auch kaum Raum für eine Nutzungsentschädigung.
Man setzt hier die hälftige ortsübliche Miete für ein vergleichbares Haus an, davon werden dann die hälftigen Tilgungskosten und die Zahlungen auf den Bausparvertrag abgezogen.
So lange dies läuft, sollte man auch gegenüber den Banken die Füße still halten.