Kindesunterhalt im Verhältnis zur Betreuung

  • Hallo zusammen,


    Folgende Sachlage:


    Meine Frau und ich leben in Trennung, die Scheidung läuft.

    Die beiden Kinder ( 3 und 7) sind bei ihr gemeldet, sie lebt in unserem gemeinsamen Haus.

    Ich sehe meine Kinder jede zweite Woche. Montags bis Donnerstags 15 bis 19 Uhr und von Freitags 15 Uhr bis Sonntags 19 Uhr.

    Also erheblich mehr als die üblichen Wochenendzeiten.

    Nun empfinde ich es als äußerst ungerecht, dass ich den vollen Unterhalt zahle. Meines Wissens bleibt mir nur die Möglichkeit wegen erheblichen Mehraufwandes, eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle hochzurutschen. Das macht natürlich nur einen verschwindend geringen Teil des Unterhaltes aus.

    Der Unterhalt liegt momentan bei 900 Euro für beide. Unterhalt plus Kindergarten und Schulkosten anteilig.

    Nun meine Frage: Muss ich mit meinem Ungerechtigkeitsempfinden einfach leben, weil die Rechtssprechung eben so ist? Oder sieht hier jemand eine Möglichkeit den Unterhalt zu senken?


    Danke schonmal für alle Antworten


    Dom

  • Da wird wohl leider nicht viel zu machen sein. Google nach "unechtes Wechselmodell".

    Evtl. könnt ihr euch aber privat auf eine gewisse Reduktion einigen?

  • Hallo dom,


    Montag bis Donnerstag und Freitag bis Sonntag, das alle 2 Wochen. Es fehlt also etwa ein Tag zum regulären Wechselmodell.


    Wenn die Kinder in dieser Zeit auch bei dir wohnen, würde ich mal schauen, ob du auf mind. 40% Betreungszeit kommst.

    Das wäre so die Grenze, besser wäre aber eine Einigung mit dem anderen Elternteil, wie Gauss es auch schon vorschlägt.


    Gruß


    frase

  • also zum Wechselmodell fehlen mir lediglich die Nächte. Da ich im Schichtdienst arbeite wird das aber nicht ohne Unterstützung dritter möglich sein.

    Mit meiner Nochfrau brauche ich darüber leider auch nicht reden, so oft sie auch sagt, ihr gehe es um das Wohl der Kinder, denke ich dass es ihr vielmehr um einen möglichst hohen Lebensstandard geht. Sie lebt in unserem gemeinsamen Haus und möchte das gerne alleine finanzieren. Hierzu benötigt sie natürlich so viel Unterhalt wie möglich...

    Am liebsten wäre es ihr, wenn ich mich aus dem Grundbuch streichen lasse, aber im Kreditvertrag stehen bleibe...

    Ich hoffe ich konnte mit diesem kleinen Beispiel belegen, auf welcher Ebene wir momentan kommunizieren :thumbsup:

  • Hallo dom,


    du betreust also die Kinder nicht in deiner eigenen (anderen) Wohnung?


    Dann kannst du das mit dem Wechselmodell vergessen.


    Was sagt den dein Rechtsbeistand zu der Sache?


    Gruß


    frase

  • Sie würde das Haus natürlich gerne halten. Ich würde das ja auch gerne ermöglichen, damit die Kinder weiterhin in ihrem zu Hause leben können.

    Aber ich weigere mich weiterhin im Kreditvertrag stehen zu bleiben, wenn ich nicht auch im Grundbuch stehe.

    Ich habe ihr jetzt gesagt, dass das Haus zur Not verkauft werden muss, da ich dieses Risiko nicht für die nächsten Jahre eingehen werde.


    Nachdem sie mir an Weihnachten die Kinder vorenthalten hat, bin ich auch geneigt in Zukunft eher weniger kompromissbereit zu sein.


    Versteht mich nicht falsch, ich hätte es gerne dass es meinen Kindern an nichts mangelt, aber wenn ich mir angucke dass mir nach Abzug der aktuellen 900 Euro noch ca. 2000 Euro bleiben und meine Frau geschätzte 4000 bis 4500 Euro zur Verfügung hat, frage ich mich schon ob da nicht ein erheblicher Teil des Geldes in die Tasche meiner Frau fließt.


    Wenn es doch beiden Eltern um die Kinder geht, wieso fällt es dann so schwer einfach zu sagen, wir richten ein gemeinsames Konto ein und jedes Elternteil zahlt Summe X darauf ein.

    Warum muss einer zahlen, in diesem Fall ich, obwohl ich doch meine Kinder fast genauso oft bei mir habe wie meine Frau...

  • Doch, die Kinder kommen nach der Schule, bzw. Kindergarten in meine Wohnung.


    Der Rechtsbeistand sagt, ich könnte beispielsweise eines der Kinder bei mir anmelden...

    Aber da würde ja die Mutter im Leben nicht mitspielen. Die wäre ja schön blöd, wenn sie freiwillig auf das Geld verzichtet...

  • Sie würde das Haus natürlich gerne halten. Ich würde das ja auch gerne ermöglichen, damit die Kinder weiterhin in ihrem zu Hause leben können.

    Lass dich durch solche Argumente nicht einlullen. Den Kindern macht ein Umzug meist am wenigsten aus.

    Zahlt sie dir wenigstens Nutzungsentschädigung für deinen Anteil am Haus?

    Wäre sie überhaupt finanziell in der Lage, dir deinen Anteil abzukaufen?

    Da muss man schon extrem gut und sicher verdienen.

    Hast du einen Anwalt?

  • Ja Anwalt habe ich, die hat mich auch schon für bescheuert erklärt, dass ich überhaupt noch mit für das Haus hafte...

    Nein, abkaufen könnte sie mir den Anteil garantiert nicht.

    Ich war sogar so bescheuert und habe ihr angeboten ihr meinen Teil zu schenken, wenn ich dafür aus allem was das Haus betrifft raus bin, allerdings würde die Bank nicht mit ihr als alleiniger Schuldnerin neu finanzieren

  • Puh!

    Dann kommt nur Verkauf in Frage.

    Darauf würde ich bestehen. Alles andere führt nur zu jahrelangem Streit und Ärger und kostet Nerven.


    Wenn es dir wirklich um die Kinder geht, dann konzentriere dich auf ein gutes Verhältnis zu ihnen.

    Das könnte noch problematisch werden.

    Und sichere dein eigenes Leben ab.


    Was sagt denn die Anwältin zur Frage der Unterhaltsreduzierung?

  • Naja, die sagt eben auch nur wo wir laut Düsseldorfer Tabelle landen, abzüglich Kindergeld, zuzüglich Kindergarten- und Schulkosten, jeweils anteilig.


    Es fällt mir halt einfach schwer zu akzeptieren, dass man(n) hier in Deutschland einfach nur als Geldgeber gesehen wird.


    Ich habe den Eindruck, dass ich gefälligst dankbar zu sein habe, dass ich meine Kinder so oft sehen darf. Aber mal im Ernst, ich bin schließlich der Vater und ich finde dass es mein Recht ist, meine Kinder so oft zu sehen wie die Mutter.

    Ich muss eine Wohnung mieten, in der für jedes Kind ein Kinderzimmer vorhanden ist.

    Ich mache mit ihnen Ausflüge und kaufe Einrichtung, Spielzeug, verpflege sie jede 2. Woche komplett, etc.

    Und trotzdem ist der Gesetzgeber der Meinung ich muss 900 Euro bezahlen, weil sich meine Frau um die Kinder kümmert, ich aber nicht?!


    Wenn ich mir vor Augen führe, dass der Kindesunterhalt die persönliche und zwischenmenschliche Betreuung aufwiegen soll, sehe ich einfach nicht ein, so viel Geld zu bezahlen...


    Sorry für das Rumgeheule, aber es fällt mir schwer diese Tatsache und die Hilflosigkeit zu akzeptieren.

  • Hi,


    die Umstellungszeit nach einer relativ frischen Trennung ist für alle Betroffenen schwierig. Insbesondere ist schwer zu verkraften, dass aus einer funktionierenden wirtschaftlichen Einheit nicht automatisch zwei funktionierende Einheiten auf gleichem Level wie vorher entstehen. Bis das in den Köpfen der Betroffenen ankommt, das dauert oft. Nun zu deinen Problemen.


    Du bist Meilen vom Wechselmodell entfernt. Du hast die übliche Wochenendregelung (alle 14 Tage), außerdem besuchen dich die Kinder noch jede 2. Woche nachmittags für ein paar Stunden. Also ist der volle Unterhalt nach der DT zu zahlen. Da du anwaltlich beraten bist, gehe ich mal davon aus, dass die Unterhaltsberechnung okay ist. Auch die Beteiligung an an den Kita-Kosten. Nur, was für Schulkosten entstehen denn? Üblicherweise sind die (inkl. Klassenfahrten!) aus dem Unterhalt zu begleichen und nicht zusätzlich! Du musst im Grund nur die Kosten übernehmen, die entstehen, wenn sich die Kinder bei dir aufhalten, also für Essen & Trinken, Ausflüge. Die Kinder haben an den Wochenenden Klamotten mitzubringen, Medikamente, was weiß ich, was bei euch da anfällt.


    Es erschließt sich mir nicht, dass die Kinder bei dir eigene Zimmer benötigen, da gibt es andere Lösungen. Und wie du das ausgestaltest, das ist dein Problem und nicht das der Mutter. Und - stelle dich mal darauf ein, dass die Kinder (zumindest das Älteste) die Nachmittagsbesuche in absehbarer Zeit einstellen wird. Da werden zunehmend die Freunde, also eigenes Freizeitleben wichtiger als die Eltern (auch als die Mutter, bei der es lebt) und deine eigenen Bedürfnisse spielen dann auch keine Rolle mehr.


    Nun zum Haus. Da kann man hier nur schwer raten. Es muss einfach spitz gerechnet werden, was überhaupt machbar ist. Mit machbar meine ich auch, wo die Banken mitziehen. Jedenfalls sollte überprüft werden, ob für deinen Anteil am Haus die Zahlung einer Nutzungsentschädigung möglich ist. Hast du das mal mit deinem Anwalt besprochen?


    Herzlichst


    TK

  • ja, das die Kinder bei mir eigene Zimmer haben sollen, ist tatsächlich MEIN Anspruch. Gerade wenn sie in den Ferien zum Teil 3 Wochen bei mir sind, möchte ich die beiden eigentlich nicht unbedingt im selben Zimmer schlafen lassen. Die beiden werden ja auch älter und möchten ihren Freiraum...


    In Sachen Haus wird tatsächlich nicht viel möglich sein. Entweder Verkauf, oder alles bleibt wie es ist. Und selbst in Sachen "alles bleibt wie es ist", könnte die Bank immernoch sagen, dass sie den Kredit bei einer Scheidung einseitig kündigen, da sich natürlich durch die doppelte Haushaltsführung unsere finanziellen Verhältnisse stark verändert haben.


    Das Thema Nutzungsentschädigung hatten wir tatsächlich noch nicht auf dem Tisch, werde das aber mal abklären, danke schonmal.


    Die Kosten für die Schule sind die anfallenden Kosten für die Nachmittagsbetreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule ( OGS)

  • So wie ich das lese dürfte eine Nutzungsentschädigung nicht in Frage kommen, da meine Frau ja momentan die Kreditraten des Hauses alleine übernimmt.

    Sie benötigt mich lediglich als Absicherung für den Kreditvertrag.

  • Man muss unterscheiden zwischen Nutzungsentschädigung und Wohnwertvorteil.


    Weiter muss man bedenken, dass eine Alleintilgung durch deine Frau zu weiteren Verwicklungen führen kann, denn das müsste am Ende mühsam wieder auseinander gerechnet werden. Noch gehört euch das Haus halbe-halbe(?).

  • genau. bislang läuft die gesamte Finanzierung gemeinsam. Lediglich ein Bausparvertrag, der aber Teil der Finanzierung ist, läuft alleine auf meinen Namen.

    Davon habe ich aber keine finanziellen Vorteile, da meine Frau eben auch den alleine trägt und ich nicht die Möglichkeit hätte den Bausparer zu kündigen.

  • Aber man kann doch keinen Wohnwertvorteil geltend machen, wenn meine Frau die komplette Finanzierung trägt, oder?

    fühlt sich für mich zumindest nicht gerecht an.

    Klar hat sie den Vorteil, dass die monatlichen Kosten später zu einem Eigentum führen, aber ihre monatlichen Kosten sind ja deutlich höher als meine...

    Nur zur Verdeutlichung: Finanzierung Haus: 1200 Euro, meine Miete: 450 Euro


    Wobei natürlich meine Wohnung auch entsprechend klein und alt ist. Des Weiteren denke ich natürlich auch, dass ihr Anspruch in einem Haus leben zu wollen, also den alten Lebensstandart zu halten, ziemlich übertrieben ist.

  • Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, aber man muss das gegenrechnen.

    Entweder Zinsen oder Tilgung kann man vom Wohnwert abziehen.

    Vermutlich wird das dann etwa auf Null rauslaufen.

    Da würde ich noch mal deine Anwältin fragen, wie das genau ist.


    Deine Frau muss sich klar werden, was sie will und leisten kann:

    Kann sie das Haus alleine finanzieren?

    Kann sie dir deinen Anteil abkaufen?

    Das muss sie zügig klären, darauf würde ich bestehen.

    Kein unnötiges Rumeiern.

  • Genau da sind wir jetzt dran.

    Das Ding ist eben, dass sie es gerne hätte, dass ich mich aus dem Grundbuch streichen lasse, sodass sie die alleinige Eigentümerin ist, aber ich im Kreditvertrag stehen bleibe, damit sich an der Finanzierung nichts ändert.

    Aber sollte sie irgendwann mal nicht mehr zahlen, kommt die Bank zu mir und ich muss zumindest bis das Haus verkauft ist, die Kosten übernehmen, ohne dass mir etwas vom Haus gehört.

    Da wäre ich ja schön doof...