Kindesunterhalt im Verhältnis zur Betreuung

  • So lange Du Darlehensnehmer bist, solltest Du auch als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen bleiben.

    Andernfalls könnte dir die Sache entgleiten. Die Zeit arbeitet hier ja für Dich.


    Ich sehe hier nicht, dass hinsichtlich des Hauses die Zeit drängt und hier etwas über das Knie gebrochen werden muss.

    So lange die Frau allein tilgt, sehe ich auch kaum Raum für eine Nutzungsentschädigung.

    Man setzt hier die hälftige ortsübliche Miete für ein vergleichbares Haus an, davon werden dann die hälftigen Tilgungskosten und die Zahlungen auf den Bausparvertrag abgezogen.


    So lange dies läuft, sollte man auch gegenüber den Banken die Füße still halten.

  • Genau, aber ich denke damit wäre die ortsübliche Miete ausgeglichen.

    Vermutlich 1000 Euro Miete, die Hälfte sind 500.

    Davon dann die hälfte der Tilgung und des Bausparers... denke da kommen wir auf 0

  • Hallo dom,


    der Anteil an dem Haus ist dein einziges Pfund, was du in den Ring werfen kannst.

    Wie Trotha schon angemerkt hat, keine Löschung aus dem Grundbuch ohne Löschung aus dem Kreditvertrag.


    Hier arbeitet die Zeit einfach für dich, denn der Wert des Hauses steigt vermutlich.


    Nicht umsonst möchte deine Ex hier die Löschung, ihr dürfte klar sein, dass Sie gerade die Wertsteigerung "allein" finanziert.


    Bei einer Trennung müssen Opfer gebracht werden, du trägst die Miete deiner neuen Wohnung, damit du nicht mehr in dem Haus leben musst und zahlst den Unterhalt für die Kids. Die Ex zahlt den Kredit nun allein, wohnt damit aber auch in dem Haus.


    Oft ändern sich in den ersten Jahren die Umstände, neue Partner kommen ins Spiel, der Umgang mit den Kindern ändert sich mit dem Alter (timekeeper hat das schon erwähnt).


    Wie lange läuft denn der gemeinsame Kredit noch?

    Könnte das Haus in 2 Wohnungen geteilt werden (baulich)?


    Gruß


    frase

  • Aha, eine Komplettfinanzierung über Bausparer.


    Dann ist aber auch dein Wertanteil noch nicht so hoch.

    Kommt natürlich auf die Gasamtbtrachtung an. aktueller Hauswert, Restschuld und eingesetztes Eigenkapital.


    Da habt ihr aber ein dickes Problem.


    Das sollte ihr wirklich gemeinsam angehen.

    Du könntest auch auf eine sofortige Auszahlung bis zum Tag X verzichten.

    Die Bank müsste deine Ex als alleinige Kreditnehmerin akzeptieren.

    Wie wichtig ist ihr das Haus wirklich?

    Ein gutes Vierteljahrhundert ist ja auch eine gewaltige Hausnummer.

    Ein Notar könnte da sicher beraten.


    Gruß


    frase

  • Wie gesagt, da sind wir dran. Anfang nächsten Jahres soll ein gemeinsamer Termin beim Notar anstehen.


    Das Haus ist teilweise über einen Bausparer finanziert. Zusammen mit einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen.

    Das ist genau das Ding.

    Ihr scheint das Haus sehr wichtig zu sein, möchte aber keine Abstriche machen. Sie möchte kein Risiko tragen, kann mich nicht auszahlen, kann es nicht alleine finanzieren, will es aber auch nicht verkaufen.


    Mir persönlich ist das ganze relativ egal. Es wäre schön wenn sie das Haus für die Kinder halten könnte. Ich wäre sogar bereit ihr meinen Anteil zu schenken. Ich würde auf eine Auszahlung verzichten. Ich wäre grundsätzlich sogar bereit, zumindest bis zum Ablauf von 10 Jahren, im Kreditvertrag stehen zu bleiben, vorausgesetzt ich bin über das Grundbuch abgesichert.


    Vielleicht sehe ich das auch sehr subjektiv, aber mir kommt es so vor, dass ich an allen Ecken und Enden bereit bin Kompromisse einzugehen, aber sie überhaupt nicht von ihren Vorstellungen abweicht.

    Ich fürchte so wird das in Zukunft nicht laufen

  • Hallo dom,


    wie schon geschrieben, jeder hat bei der Trennung sein Päckchen zu tragen.

    Es ist auch nicht sinnvoll über den KU hier eine Finanzierung zu konstruieren.

    Das erkennt die Bank eh nicht an.


    Selbst ein freihändiger Verkauf könnte ein Problem werden, die Banken verzichten nur ungern auf ihre Zinsen.

    Kleiner Hoffnungsschimmer ist aber die aktuelle Zinsentwicklung.

    Könnte sein, die Bank ist froh, wenn du den Niedrigzins aus 2019 aufgibst.


    Schau was der Notar sagt, er müsste unabhängig beraten.

    Hoffentlich nicht ein "Best Buddy" vom Scheidungsanwalt einer Partei.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    wenn die Frau den Kredit alleine bezahlt, das Haus auch alleine unterhält, dann würde ich wahrscheinlich im Augenblick gar nichts tun. Denn sie zahlt ja dann auch deinen Anteil am Haus ab. Ich würde bei der Situation wahrscheinlich im Innenverhältnis nur sicher stellen, dass sie sich verpflichtet, alle Verbindlichkeiten alleine zu tragen. Dann kann man später in Ruhe entscheiden, was mit dem Haus geschieht und das muss das Scheidungsverfahren nicht belasten. Ich kenne durchaus Fälle, in denen bei einer vergleichbaren Situation die Auseinandersetzung hinsichtlich des Hauses etliche Jahre später erfolgte, als sich auch die Bedürfnisse des im Haus Verbliebenen geändert hatten.


    Eine win/win Situation für beide. Für dich der Vorteil, dass du an der Wertsteigerung teil nimmst, auch dein Kreditanteil mit bezahlt wird. Und, ihr habt doch so auch noch genug Baustellen.


    Viel Erfolg beim abarbeiten!


    TK