Kosten "Kategorien" bei einvernehmlicher Scheidung

  • Hallo zusammen,


    ich stecke in einer Scheidung, einvernehmlich. Es gibt eine Scheidungsfolgevereinbarung, für die die Anwältin ca. 6000€ auruft. Wir verdienen zusammen etwa 13500 netto/m, haben ein Haus im Wert von etwa 350k, aber noch gut 300k Kredit drauf. Aktuell liegt das ganze beim Notar, ich hoffe dass das bald erledigt ist. Hier scheinen ca 1900,- zu erwarten zu sein (?).


    Nun geht es dann ja irgendwann zum Gericht. Ich verstehe: Da kommen nochmal Gerichtskosten und NOCHMAL Anwaltskosten, obwohl der Anwalt bei den zwei DIN A4 Blättern der Vereinbarung schon deftig zugeschlagen hat.


    Aber was wird dann berechnet ? Ich lese, dass bei vorliegender, notarieller Scheidungsfolgevereinbarung die Kosten sinken - aber um wieviel ? Versorgungsausgleich lassen wir vom Gericht machen, sonst ist alles geklärt. Was kommt da noch auf mich zu ?


    Vielen Dank schonmal für alle Antworten !

  • Hallo jamesTholden,


    wenn beim Scheidungstermin alles außer Versorgungsausgleich/Scheidung


    geklärt ist, dann kommen ca. 5000€ auf euch Beide gemeinsam zu.( Gebühren für den Notar natürlich extra).


    Im WWW gibt es viele kostenlose Scheidungskostenrechner, die einen Anhalt geben.


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    wenn nichts zu regeln ist, wieso will man dann noch eine notarielle Vereinbarung schließen? Das macht doch keinen Sinn. Denn auch der Notar arbeitet nicht für null und auch eine notarielle Vereinbarung muss ja vom Gericht genehmigt werden. Worüber wollt ihr euch also einigen, beim Notar?


    Im übrigen richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert und danach, was bei Gericht anhängig ist. Wenn es nur die "nackte" Scheidung + Versorgungsausgleich ist, dann sind die Kosten sehr überschaubar. Und, wenn wirklich nichts zu regeln ist, dann muss auch nur der Antragsteller anwaltlich vertreten sein. Der andere Ex-Partner benötigt dann keinen Anwalt, kann allerdings auch keine Anträge stellen oder wirksam auf Rechtsmittel verzichten, im Termin. Das mit der Rechtskräftigkeit dauert dann halt etwas länger (bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist).


    Man hat also sehr viele Optionen, die Kosten überschaubar zu halten. Wenn man sich allerdings um alles streitet, bis zu Omas vererbten Häkeldeckchen, dann kann es richtig teuer werden und zeitaufwendig.


    TK

  • GuMo timekeeper,


    es handelt sich hier doch um eine "einvernehmliche Scheidung", da wird eher abgesichert als gestritten.


    Den Notar brauchst du doch schon wegen der Hausproblematik, Grundbuch etc.

    Auch eine Scheidungsfolgevereinbarung ist nach meiner Kenntnis nicht ohne Beglaubigung gültig.


    Gruß


    frase

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Antworten. Ich habe leider keine Benachrichtigung bekommen, dass es schon welche gibt, deshalb erst jetzt die Antwort...spannend bleibt es für mich weiterhin. Die Sache ist beim Notar, weil wir beide juristische Laien sind, das Haus mit drin ist. Haus gehört uns beiden, bleibt auch so. Wir sind zwar "einvernehmlich" , das aber auch nur aus Angst vor den Kosten einer "richtigen" Scheidung mit zwei Anwälten, endlosen Gerichtsverfahren usw. In unserer Naivität hatten wir auch angenommen, dass die RÄ etwas rechtssicheres produziert - Notar sieht das anders, ein befreundeter Anwalt ebenfalls. Hier gilt vermutlich auch (wie bei uns Ärzten) zwei Anwälte, drei Meinungen...


    Was der Notar kosten wird, weiß ich auch noch nicht. Er hat die initiale Scheidungsfolgevereinbarung der RÄ hier und da ergänzt und modifiziert. Was bekommt ein Notar, wovon hängt das ab ?


    Die Scheidungskostenrechner finde ich schwierig, weiß da oft nicht was ich eintragen soll. Auch hier stehen jetzt 5000 Euro und "sehr überschaubar" für die "nackte" Scheidung + Versorgungsausgleich.